14.12.2009, 15:30 Uhr | dpa tmn
Fünf Jahre müssen Berufseinsteiger schaffen, um Rentenansprüche zu bekommen (Foto: imago)In die gesetzliche Rentenversicherung müssen mindestens fünf Jahre lang Beiträge fließen, damit ein Anspruch auf Altersrente besteht. Daher kann es etwa sinnvoll sein, beim Wechsel in die Selbstständigkeit freiwillig weiter einzuzahlen. Darauf weist die Initiative "Altersvorsorge macht Schule" hin. Neben freiwilligen und pflichtmäßigen Beiträgen werden auch Zeiten aus einem Versorgungsausgleich nach einer Scheidung und 400-Euro-Jobs berücksichtigt. Diese Kriterien gelten für die sogenannte Regelaltersrente ab dem 67. Lebensjahr.
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Quelle: dpa-tmn
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