01.03.2010, 12:37 Uhr | dpa tmn
Seit dem Jahresbeginn können auch Riester-Sparer mit älteren Verträgen nur einen Teil ihres angesparten Kapitals zur Immobilienfinanzierung einsetzen. Bislang mussten sie ihrem Riester-Konto mindestens 10.000 Euro entnehmen, wenn sie ihren Vertrag vor 2008 abgeschlossen hatten und selbst genutzten Wohnraum finanzieren wollten, erläutert der Verein "Wohnen im Eigentum" in Bonn. Allerdings hätten nur wenige seit Einführung der Riesterrente im Jahr 2002 überhaupt eine so große Summe angespart. Für Verträge ab 2008 galt die 10.000-Euro-Beschränkung von vornherein nicht.
Riester-Sparer können ihr Geld ganz oder teilweise zum Bau oder Kauf eines Einfamilienhauses, einer Eigentumswohnung, einer Genossenschaftswohnung oder eines lebenslangen Dauerwohnrechts nutzen. Auch Immobilienkredite lassen sich damit tilgen, erklärt der Verein. Das Geld vom Riester-Konto erhöhe zudem das Eigenkapital und könne dazu beitragen, günstigere Hypothekendarlehen auszuhandeln.
Allerdings gelten diese Regelungen nur für selbst genutzte Häuser und Wohnungen, die nach dem 1. Januar 2008 gebaut oder gekauft wurden. Nicht erlaubt ist den Angaben zufolge außerdem, mit dem Riester-Geld eine Renovierung oder Modernisierung zu finanzieren.
Bei einer laufenden Umfrage unter 15.000 t-online.de-Nutzern gaben knapp 58 Prozent an, dass sie überhaupt nicht riestern. 22,4 Prozent der Riester-Sparer unter den Befragten setzen auf eine geförderte Rentenversicherung. 15,3 Prozent sparen mit Riesterfondssparplänen fürs Alter. Banksparpläne (3,1 Prozent) sowie Wohn-Riester (1,8 Prozent) werden kaum von t-online.de-Lesern genutzt.
Quelle: dpa-tmn , t-online.de
Stechel schrieb:
am 30. September 2011 um 09:14:43
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Riester für Hauskauf ganz einfach- fehlgeschlagen
Es sollte alles ganz einfach gehen: '...natürlich können sie ihre bisher
eingezahlten 10.000 € in Riester für die Kauffinanzierung ihres Hauses verwenden.'
10.000 € ist eine Menge Geld, die uns den Kauf ermöglicht. Das Geld ist fest eingeplant. Umso schlimmer, wenn man es dann nicht bekommt und das Geld fehlt. Die Behörde bringt uns nicht nur in Verlegenheit, sondern in Not!
Eine juristische Spitzfindigkeit im Kaufvertrag unseres Hauses ist ausschlaggebend sein, dass uns das Geld nicht g
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