31.08.2010, 09:48 Uhr | dpa
Der Chef des Deutschen Beamtenbundes dbb, Peter Heesen, fordert mehr Sachlichkeit in der Debatte (Foto: dpa) (Quelle: dpa)
Das Bundesinnenministerium hat Kritik an angeblich zu hohen Beamtenpensionen zurückgewiesen. Zu Forderungen, der Ruhestand mit 67 müsse auch für Beamte gelten, sagte ein Sprecher am Montag in Berlin, dies sei für die Bundesbeamten bereits gesetzlich festgeschrieben. In den Ländern gibt es aber unterschiedliche Regelungen zur Altersgrenze für die Staatsdiener: So liegt sie in Berlin, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bei 65 Jahren.
Der Chef des Deutschen Beamtenbundes dbb, Peter Heesen, forderte mehr Sachlichkeit. "Wie jedes Mal, wenn zur populistischen Jagd auf die Versorgungsempfänger geblasen wird, verschweigen die Wortführer, dass seit der Wiedervereinigung sämtliche Regelungen und Reformen des Rentenrechts wirkungsgleich auf den Beamtenbereich übertragen wurden", teilte er mit. Mehrere Medien hatten am Wochenende und zum Wochenbeginn das Thema Beamtenpensionen - auch vor dem Hintergrund der Debatte um die Rente mit 67 - aufgegriffen.
Zu Äußerungen, ohne Reformen explodierten die Ausgaben, erklärte auch das Bundesinnenministerium, seit Beginn der 1990er Jahre würden die Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung regelmäßig auf die Beamtenversorgung wirkungsgleich übertragen. Zu Forderungen, der Staat solle für Pensionen Rückstellungen bilden, hieß es, seit Ende der 1990er Jahre würden bei Bund und Ländern Versorgungsrücklagen aufgebaut, mit denen Ausgabenspitzen abgefedert werden sollen. Zudem gebe es beim Bund einen Versorgungsfonds, in den Rücklagen für die Beamte eingestellt werden, die seit 2007 eingestellt wurden.
Als "zu kurz betrachtet" bezeichnete der Ministeriumssprecher die Kritik daran, dass die Durchschnittspension über der Durchschnittsrente liege. Im Gegensatz zur Rente sei die Pension ein Vollversorgungsmodell, die Alterssicherungen aus der Rente und einen Betriebsrentenanteil umfasse. Heesen erinnerte daran, dass Pensionäre ihr Alterseinkommen - im Gegensatz zu den Rentnern - voll versteuern müssen. Seit 1999 verzichteten alle Beamten und Pensionäre regelmäßig auf 0,2 Prozent ihrer Besoldungs- und Pensionserhöhungen zugunsten des Aufbaus einer Rücklage für die Altersversorgung, sagte Heesen.
Quelle: dpa , t-online.de
Mephisto schrieb:
am 7. Mai 2012 um 00:32:19
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Beamte fühlen sich angegriffen
Wenn jeder, wie es hier sehr oft zitiert wird, in der Schule aufgepasst hätte oder sich um einen Beamtenjob
beworben hätte, würde er nicht gegen das Beamtentum ins Felde ziehen. Und man vermutetet, die das hier Kritik üben seien alle nur zu faul gewesen oder H IV Vertreter. Eine Selbstherrlichkeit und Selbsgerechtigkeit unter solchen Beamtenverteidigern stinkt einfach zum Himmel. Jeder Staatsdiener (Administrator) sollte immer daran denken, wer sein Arbeitgeber ist, das steuerzahlende Volk !!!
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Mephisto schrieb:
am 6. Mai 2012 um 23:48:17
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Kritik ist nur teilberechtigt
Beamter ist nicht gleich Beamter. Überhaupt klingt der Status schon wie voriges Jahrhundert und noch länger
zurück. Es sind Staatsdiener und Angestellte desselben. Und hier ist auch eine neue Begriffsdefinition zu finden. Neben diesen muss aber auch unterschieden werden, welche Berufe im Staatsdienst nicht übervorteilt und welche übervorteilt sind. Und für Euch, Beamte in höheren Dienst sei gesagt, dass auch hier kritische Wortmeldungen von gut- und hochqualifizierten Menschen kommen.
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Mephisto schrieb:
am 4. Mai 2012 um 23:30:19
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Kommentare zum Thema Beamtenpensionen
Leider, und es ist ein trauriges Zeichen für langjährig versagende Bildungs- und Migrationspolitik,
strotzen viele der hier abgegebenen Kommentare von einem Deutsch, welches teilweise nicht im geringsten an das unterste Niveau eines Hauptschulabschlusses anknüpfen kann. Selbst wenn verstanden wird, was gemeint war, so schießen sich diese Kommentatoren doch gleich mal ein Eigentor in Sachen Ernsthaftigkeit.
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