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Altersvorsorge gilt bei Hartz-IV-Hilfe als Einkommen

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Altersvorsorge gilt bei Hartz-IV-Hilfe als Einkommen

12.11.2010, 15:59 Uhr | dpa-AFX

Häufig vor Gericht - die betriebliche Altersvorsorge (Foto: imago)

Häufig vor Gericht - die betriebliche Altersvorsorge (Foto: imago) (Quelle: imago)

Zahlt ein Arbeitnehmer, der unterstützend Hartz IV bekommt, in eine betriebliche Altersvorsorge ein, darf dieser Betrag nur zum Teil nicht als Einkommen gerechnet werden. Knapp 30 Euro - genauso viel wie der Mindesteigenbeitrag bei der Riesterförderung - sei als "Freibetrag" angemessen, befand diese Woche das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Wenn mehr eingezahlt wird, wird der Rest als Einkommen gewertet und mindert unter Umständen die Leistungen vom Staat (Az: B 4 AS 7/10 R).

Der 4. Senat des BSG verwies eine Revision zurück an das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG). Der Senat könne über die Höhe des Leistungsanspruchs nicht abschließend entscheiden, sagte der Vorsitzende Richter. Es fehle in diesem Fall an den Feststellungen des LSG zu den arbeitsvertraglichen Grundlagen der betrieblichen Altersversorgung.

Beitrag von 167 Euro für betriebliche Altersvorsorge

In dem vorliegenden Fall hatte ein Mann vor Einführung von Hartz IV eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen. Das Jobcenter im niedersächsischen Wilhelmshaven hatte, als der Mann unterstützend Hartz IV bekam, die Zahlungen an die Pensionskasse bis auf 30 Euro als Einkommen angerechnet. Der vom Arbeitnehmer gezahlte Betrag lag jedoch monatlich bei rund 167 Euro. Er forderte die Anrechnung des Gesamtbetrages.

Schonfrist für den Kläger

Das LSG (Az: L 13/6 AS 8/06) hatte argumentiert, grundsätzlich gebe es die Möglichkeit, das Versicherungsverhältnis zu kündigen. Dem widersprach der Kläger-Anwalt. Das BSG befand, da der Arbeitnehmer den Vertrag bereits vor dem Bezug der staatlichen Leistungen geschlossen habe, müsse ihm eine Schonfrist gewährt werden und zwar bis zur ersten rechtlichen Änderungsmöglichkeit des Rentenvertrages. So lange könne er den vollen Betrag absetzen, weil er ja über das Geld nicht verfügen könne. Über den Zeitpunkt hat nun das LSG zu entscheiden.

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Quelle: dpa-AFX , t-online.de

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Kommentare (23)

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Thema: "Altersvorsorge gilt bei Hartz-IV-Hilfe als Einkommen"

Münsterlandclaus schrieb: am 14. November 2010 um 11:46:30
(0) (0) Hartz 4
Dank Ursula geht es diesen Empfängern sowohl vor der Rente als auch nach Bezug der Rente so gut, dass sie immer wieder schwarz-gelb
wählen würden. Sind doch nach eigener Aussage von dieser Blondine die sich für die Armen einsetzen und nur Gerechtigkeit wollen.
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100oktan schrieb: am 14. November 2010 um 10:15:45
(0) (0) @bemme
Sie haben Recht. Meine privaten Steuern zahle ich inzwischen im Ausland, um der extrem pervertierten Umverteitungsmaschine zumindest
ein wenig die Nahrung zu entziehen. Leider klappt dies im gewerblichen Bereich nur zum Teil, so daß hier der Staat noch genügend Steuern abzockt, um eine mittlere Kleinstadt mit H4-Dödeln zu versorgen. Bin aber auf einem guten Weg, auch dies zu ändern, weil meine besten Leute nach und nach flexibler werden und gutes Wetter zu schätzen lernen :)).
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fauli schrieb: am 13. November 2010 um 16:24:05
(0) (0) @Dietmar
gehts noch grundversorgung für alle?dann arbeiten die lohnsklaven nur noch für 1 TEURO weil ja das essen der steuerzahler zahlt
und der sklaventreiber nichts.
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