08.10.2009, 12:34 Uhr | AFP
Positives Urteil für Kranke und Behinderte, die Grundsicherung beziehen (Foto: Archiv)Sozialhilfeempfänger, die wegen Krankheit, Behinderung oder wegen ihres Alters dauerhaft nicht mehr arbeiten können, müssen ihre "Grundsicherung" nur einmal beantragen. Nach einem jetzt bekanntgegebenen Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel ist ein Folgeantrag nicht erforderlich. (Az: B 8 SO 13/08 R)
Altersvorsorge -Populäre Renten-Irrtümer
Hintergrund - Rentenerhöhung, Anstiege & Riester-Faktor
Von Bismarck bis Rürup - Die Geschichte der Rente
Quelle: dapd , t-online.de
Resi schrieb:
am 4. September 2011 um 17:45:13
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Altersvorsorge
Ich bin Schwerstbehindert und dauerhaft Erwerbsunfähig,und muß weil Sozialamt das so will alle 6 Monate Folgeantrag
stellen.Überhaupt wird kein Unterschied gesehen oder gemacht zwischen Erwerbsunfähigen und Gesunden Arbeitsfähigen.Für Sozialamt sind Alle faul, und das Ärgert mich Total.Es mus ganz Neues Gesetz hier.
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Maria schrieb:
am 16. Februar 2010 um 13:51:54
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Rentner
Das was da oben steht wird nicht gemacht von der
Sozialhilfe.
Ich bin Rentner seid 2009 und meine rente langt nicht so das ich
beantragen mußte.
Ich war jetzt schon das 3 mal auf dem Sozialamt
und mußte immer wieder einen neuen Antrag stellen
mit Konto Auszügen und und Ich habe mein lebenlang gearbeitet aber ich bin jetzt 67 und es nimmt mich auch keiner mehr und Putzen kann ich nicht wegen meiner Bandscheibe.
Ich fühle mich wie ein Betler wenn ich da hin muß
und kann vorher nächt
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