09.02.2010, 22:55 Uhr | jdc
Wieder ein Urteil zu Betriebsrenten (Foto: imago)Eine Deutsche, die 21 Jahre jünger als ihr verstorbener Mann war, kann sich im Kampf um eine betriebliche Witwenrente nicht auf das EU-Verbot einer Diskriminierung wegen Alters berufen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied, das grundsätzliche Verbot gelte nicht, wenn die möglicherweise diskriminierende Behandlung "keinen gemeinschaftsrechtlichen Bezug" aufweist.
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Quelle: dpa
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