03.09.2009, 10:19 Uhr | dpa tmn
Die Police der Lebensversicherung bloß nicht aus der Hand geben (Foto: imago)Gerät eine Lebensversicherungs-Police in falsche Hände, kann das teuer werden. Dritte kommen nämlich mit einer gefälschten Unterschrift auch an das Geld. Die Versicherung darf das eingezahlte Kapital an den Überbringer des Versicherungsschein auszahlen, wenn dieser nicht der Versicherungsnehmer ist. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein in Berlin hin. Sie beruft sich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe (Az.: IV ZR 16/08).
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Quelle: dpa-tmn
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