16.11.2009, 13:21 Uhr | dpa tmn
Wehpflichtige können bei privaten Altersvorsorgeverträgen einen staatlichen Zuschuss bekommen (Foto: dpa)Zivildienst- und Wehrdienstleistende können sich Beiträge zur privaten Altersvorsorge unter Umständen vom Staat erstatten lassen. Voraussetzung ist, dass sie die Einzahlungen in einen Vertrag schon mindestens ein Jahr vor Dienstantritt aus ihrem eigenen Einkommen finanziert haben. Darauf weist die Initiative "Altersvorsorge macht Schule" hin. Infrage kommen Beiträge zu Riesterrenten, betrieblichen Altersvorsorgeverträgen oder zu einer Lebens- und Rentenversicherung.
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Quelle: dpa-tmn , t-online.de
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