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Altersvorsorge: Was Sie bei Ihrer Betriebsrente beachten müssen

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Was Sie bei Ihrer Betriebsrente beachten müssen

29.12.2011, 16:11 Uhr | Spiegel Online

Betriebsrente: Häufig gibt der Chef etwas dazu (Quelle: dapd)

Betriebsrente: Häufig gibt der Chef etwas dazu (Quelle: dapd)

Mehr als jeder zweite Arbeitnehmer sorgt über den Betrieb fürs Alter vor. Doch zum 1. Januar 2012 sinkt der Garantiezins für Lebensversicherungen auf mickrige 1,75 Prozent. Darunter leidet auch die Rendite der betrieblichen Altersvorsorge. Was heißt das für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?

Garantiezins wird gesenkt

Mehr als die Hälfte der arbeitenden Deutschen sorgt über den Betrieb fürs Alter vor. Nun grätscht ausgerechnet die Politik dazwischen: Sie hat beschlossen, den Garantiezins für Lebensversicherungen von jetzt 2,25 Prozent zum Januar 2012 auf 1,75 Prozent zu senken.

Der Garantiezins beziehungsweise Höchstrechnungszins ist der maximale Satz, den eine Versicherung neuen Kunden garantieren darf. Er ist sozusagen das Worst-Case-Szenario für den Kunden. Schafft der Versicherer es nicht, mit dem Kundenkapital am Markt Überschüsse zu erwirtschaften, bekommt der Kunde nur diesen Zins auf seine Beiträge.

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Auch Betriebsrenten betroffen

Der Zinssatz orientiert sich an der Umlaufrendite zehnjähriger Staatsanleihen und darf höchstens 60 Prozent dieses Werts betragen. Der Finanzkrise folgte die Niedrigzinsphase: Renditen im Keller, der Höchstrechnungszins ebenfalls. Lag dieser Anfang der neunziger Jahre noch bei vier Prozent, werden es zum 1. Januar 2012 nicht mal mehr halb so viel sein.

Dieser Zinsschritt betrifft auch die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Denn sie wird in Deutschland zum Großteil über Direktversicherungen umgesetzt, die der klassischen Lebensversicherung sehr ähnlich sind. Allein im ersten Halbjahr 2011 haben die Versicherungen fast 280.000 neue Direktpolicen mit einer versicherten Summe von 8,45 Milliarden Euro verkauft. Ein Plus von 18,6 Prozent nach Stückzahl gegenüber dem Vorjahreszeitraum. 6,83 Millionen Direktversicherungen gibt es damit in Deutschland. Das Fiese: Die Senkung kann sich bei Umdeckungen auch auf bestehende Kundenbeziehungen auswirken.

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Vorsicht ist beispielsweise bei den folgenden Fällen geboten:

Fall 1: Beitragserhöhung

Erhöhen Kunden ab 2012 ihren Beitrag zur bAV, wird der Versicherer in aller Regel den neuen Zinssatz anwenden. Der Mitarbeiter bekommt dann einen neuen Vertrag. Das ist fatal, denn der Arbeitnehmer bekommt eine schwächere Garantie, der Arbeitgeber hat einen größeren Verwaltungsaufwand. "Er muss künftig pro Mitarbeiter mehrere Verträge verwalten", sagt Andreas Buttler, Geschäftsführer der auf betriebliche Altersvorsorge spezialisierten Beratungsgesellschaft Febs Consulting.

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Der Experte empfiehlt Arbeitgebern und bAV-Beratern deshalb, sich möglichst bald mit dem Versicherer zusammenzusetzen und sich darüber kurzzuschließen, bei welchen Vertragsänderungen dieselben Konditionen wie bisher gelten und bei welchen nicht. "Hier kann oft noch mit dem Versicherer verhandelt werden", sagt Buttler. Gegebenenfalls ist etwa der Einbau einer Beitragsdynamik sinnvoll. Falls nicht, sollten sich Arbeitgeber und Mitarbeiter überlegen, ob geplante Beitragserhöhungen noch in das laufende Jahr vorgezogen werden.

Fall 2: Arbeitgeberwechsel

Wechselt ein Mitarbeiter den Arbeitgeber, darf er per Gesetz seine versicherungsgedeckten bAV-Ansprüche zur neuen Stelle mitnehmen. In der Praxis bedeutet das, dass das Vertragsguthaben auf die Versicherung umgedeckt wird, die der neue Arbeitgeber anbietet. "Dabei wird zwar das Deckungskapital komplett übertragen, aber neue Parameter wie etwa veränderte Sterbetafeln oder eben der aktuelle Garantiezins reduzieren den garantierten Rentenanspruch", sagt Ulf Kesting, Vorstand der Deutschen Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung (DGbAV).

Die DGbAV hat Versicherungsmathematiker mögliche finanzielle Nachteile auf die Garantieleistung für Jobwechsler berechnen lassen. Ein Arbeitnehmer, der ab 2002 als 30-Jähriger monatlich 200 Euro in seinen bAV-Vertrag einzahlt, bekommt wegen des damals noch recht hohen Garantiezinses von 3,25 Prozent eine garantierte Betriebsrente von 711 Euro im Monat.

Wechselt er 2012 den Arbeitgeber, gilt der neue Garantiezins von 1,75 Prozent. "Die ihm garantierte Betriebsrente sinkt damit drastisch auf 379 Euro - wohlgemerkt bei Zahlung der gleichen monatlichen Prämie von 200 Euro", so Kesting - ein Verlust von 47 Prozent. "Erreicht dieser Mitarbeiter ein Alter von 82 Jahren, hat er unter Umständen rund 67.000 Euro Betriebsrente weniger bezogen, als wenn er seinen alten, günstigeren Vertrag fortgeführt hätte."

Auch Andreas Jakob hält das sogenannte Portabilitätsabkommen in den meisten Fällen für nicht empfehlenswert. "Die Weiterführung der bestehenden Zusage durch den neuen Arbeitgeber ist für den Mitarbeiter meistens vorteilhafter", so der gerichtlich zugelassene Rentenberater für bAV und Zeitwertkonten. Den neuen Chefs empfiehlt Jakob, sich vorher rechtlichen Rat zu holen. "Ohne Beratung sollte der Arbeitgeber keiner Fortführung eines bestehenden Vertrags zustimmen, da er sonst eventuell Haftungsrisiken aus der Zeit beim bisherigen Arbeitgeber ungeprüft übernimmt."

Fall 3: Scheidung

Lässt sich ein Mitarbeiter scheiden, ist es üblich, die Betriebsrente in zwei Verträge aufzuteilen. Dabei kommt es durchaus vor, dass Versicherer für den neu abgeschlossenen Vertrag den jeweils aktuellen Rechnungszins anwenden. Dabei ist es aufsichtsrechtlich erlaubt, mit dem ursprünglichen Zins zu rechnen. Febs-Consulting-Mann Buttler: "Hier besteht in der Praxis also Verhandlungsspielraum."

Die Beispiele zeigen: Klassische Direktversicherungen können angesichts der Garantiezinssenkung zum Problem werden. Alternativen müssen her. Aber welche?

Als erste Idee einer Alternative drängen sich fondsgebundene Direktversicherungen auf. "Nur wegen der Garantiezinssenkung jetzt fondsbasierte Lösungen zu bevorzugen wäre unlogisch", so Christoph von Döhren. "Denn wer sich für eine investmentbasierte Betriebsrente entscheidet, tut das ja gerade nicht, weil er sich dadurch mehr Garantie, sondern mehr Rendite erhofft", so der bAV-Experte bei der Unternehmensberatung für Versorgung und Vergütung Dr. Escher & Partner.

Fondspolicen böten in der Regel nur die Garantie eines Beitragserhalts. "Also null Prozent Verzinsung. Das ist immer noch weniger als der neue Garantiezinssatz von 1,75 Prozent", so von Döhren. Fondsgebundene Direktversicherungen sind nach Ansicht des Experten deshalb keine geeignete Alternative für jedermann. Sicherheitsorientierte Anleger würden künftig weiter auf die klassische Lösung, renditeorientierte Investoren eher auf die fondsgebundene Variante setzen.

Wer für Versicherungen wegen Schuldenkrise und niedrigen Zinsniveaus grundsätzlich keine große Zukunft mehr sieht, für den könnte die pauschaldotierte Unterstützungskasse (pdUK) interessant sein.

Gute Gelegenheit zur Überprüfung

Der Unternehmer entscheidet dabei zunächst, ob er eine unternehmenseigene Unterstützungskasse einrichten oder einer Gruppenunterstützungskasse beitreten möchte. Dann legt er fest, welcher Mitarbeiter welche Versorgungsleistung bekommen soll. Diese setzt sich aus Gehaltsverzicht oder den Zuwendungen des Chefs - beispielsweise 100 Euro im Monat bis zum 65. Lebensjahr - und einem garantierten Ertrag aus der Anlage dieses Kapitals zusammen. Über einen Zeitraum von acht Jahren dürfen 20 Prozent des insgesamt zugesagten Kapitals steuerwirksam an die Unterstütztungskasse gezahlt werden.

Wann der Arbeitgeber in die Unterstützungskasse einzahlt, bleibt ihm selbst überlassen. "Das bietet den Vorteil, dass Unternehmer die Dotierungen auf solche Jahre legen können, in denen sie Gewinne erwirtschaften", sagt Heinz Grasedieck, der seit 25 Jahren Unternehmen zum Thema bAV berät. "Das ist steuerlich sehr interessant."

Auch frei ist der Chef darin, wie er das Geld anlegen möchte. Mit am gängigsten ist es, das Kapital in Sachwerte zu stecken - zum Beispiel in Form eines Darlehens wieder ins eigene Unternehmen. Grasedieck: "Dadurch hat das Unternehmen einen echten Liquiditätsvorteil." Die Darlehenszinsen, anfallende Dienstleistungsgebühren und Beiträge zum Pensionssicherungsverein sind dabei auch von der Steuer absetzbar. Diese Steuerersparnis lässt sich wiederum zinsbringend anlegen.

Die Garantiezinssenkung ist eine gute Gelegenheit für Arbeitgeber, die betriebliche Altersvorsorge im Unternehmen zu überprüfen. Ob sie dabei besondere Konditionen mit dem Versicherer aushandeln oder auf versicherungsfremde Varianten umsatteln - Unternehmer sollten nicht hektisch reagieren. Die bAV ist ein hochkomplexes Feld, ohne Beratung finden sich Chefs schnell in der Haftungsfalle wieder.


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Kommentare (24)

zum Forum

Thema: "Altersvorsorge: Was Sie bei Ihrer Betriebsrente beachten müssen"

lilly schrieb: am 13. Mai 2012 um 11:34:38
(0) (0) Renten Thema
soziale Gleichberechtigung in der Altersversorgung gab es noch nie+gibt es auch heute nicht.Renten Abzocker sind da stets im
Vorteil.Wenn ich an all die angeblichen Frührentner denke die mit 35,40,45,50,55 in Rente sind egal aus welcher Branche + alle noch unter uns weilen.Prima oder+von uns wird stets mehr gefordert an Spar Prinzipien die keine mehr sind.Wenn Politiker/Beamte sagen wir müssen sparen.Sind die Kleinen dran.Die Großen verzichten auf garnichts.Lügen+Betrügen stehen hoch im Kurs
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Mann schrieb: am 19. November 2011 um 17:25:28
(4) (1) Fredi
Du bekommst Pension haste auch was eingezahlt wie all die anderen Arbeiter?

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Skorpi schrieb: am 25. Oktober 2011 um 09:09:54
(6) (1) Rente
Ein Rentenrecht wie in Holland waere fuer mich optimal. Unsere Rente hat doch mit den geleisteten Beitraegen schon lange nichts mehr zu
tun. Da darf man nicht von beitragsbezogener Rente sprechen, wenn man geschieden ist und viele Kinder hat
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