01.03.2010, 20:34 Uhr | AFP
Beschäftigt ein Unternehmen nach der Insolvenzeröffnung Mitarbeiter bis zur endgültigen Abwicklung der Firma weiter, darf es die in dieser Zeit erworben Anwartschaften auf Betriebsrente mit einer einmaligen Zahlung abgelten. Die Beschäftigten hätten keinen Anspruch auf eine weitere monatliche Betriebsrente im Alter, entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. (3 AZR 814/07)
Im aktuellen Fall war der Kläger seit 1987 bei einer Firma beschäftigt, die 2002 in das Insolvenzverfahren ging. Die Zahlung seiner monatlichen Betriebsrente von rund 1800 Euro übernahm der Pensionssicherungsverein. Der Mann arbeitete jedoch im Auftrag des Insolvenzverwalters für die endgültige Liquidation des Unternehmens knapp zwei Jahre und forderte für die in dieser Zeit erworbene Anwartschaften eine weitere Betriebsrente.
Laut Gericht hat der Insolvenzverwalter allerdings das Recht, diese Anwartschaft mit einer Einmalzahlung abzufinden. "Dadurch soll der Abschluss des Insolvenzverfahrens beschleunigt werden", heißt es im Urteil.
Quelle: AFP
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