23.03.2011, 14:38 Uhr | dpa-tmn
154 Euro Grundzulage plus 300 Euro pro Kind sind bei der Riesterrente als Zulage drin (Foto: imago) (Quelle: imago)
Auch Minijobber können staatliche Zulagen für einen Riester-Vertrag bekommen. Allerdings müssten sie dafür aktiv werden, erklärt die Aktion "Finanzwissen für alle" der Fondsgesellschaften. Denn grundsätzlich zahlen Minijobber aufgrund ihres geringen Einkommens keine Beiträge zur Rentenversicherung und haben daher weder vollwertige Rentenansprüche noch Anspruch auf Riester-Förderung.
Vollwertige Ansprüche könnten sich Minijobber aber sichern, indem sie schriftlich auf ihre Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung verzichteten und den Pauschalbeitrag ihres Arbeitgebers selbst auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag von derzeit 19,9 Prozent aufstockten. Laut Gesetz zahlen Unternehmen bei Minijobbern einen Pauschalbeitrag von 15 Prozent des Lohnes in die Rentenversicherung ein, Privathaushalte 5 Prozent.
Minijobber müssten also 4,9 Prozent beziehungsweise 14,9 Prozent ihres Lohnes selbst in die Rentenkasse einzahlen. Bei einem Maximalverdienst von 400 Euro wären das 19,60 Euro beziehungsweise 59,60 Euro monatlich. Damit schmölze zwar das Gehalt, dafür erhielten Minijobber aber die volle Förderung jährlich: 154 Euro Grundzulage plus 300 Euro pro Kind beziehungsweise 185 Euro für jedes Kind, das vor 2008 geboren ist.
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Eine Kassiererin mit einem maximalen Minijobverdienst von 400 Euro müsste jeden Monat 19,60 Euro (4,9 Prozent) in die Rentenkasse zahlen. Aufs Jahr gerechnet sind das 235,20 Euro. Für sie würde sich das Riestern erst lohnen, wenn sie neben der Grundzulage von 154 Euro auch noch eine Zulage für ein Kind (185 oder 300 Euro) kassiert.
Bei einer angemeldeten Putzfrau, die 14,9 Prozent ihres Lohnes selbst in die Rentenkasse zusätzlich einzahlt, betrüge der jährliche Rentenbeitrag 715,20 Euro. Bei ihr würde sich die Riester-Förderung erst mit zwei jungen Kindern lohnen: 154 Euro Grundzulage sowie je 300 Euro Kinderzulage, wenn die Kinder nach 2008 geboren wurden.
Quelle: dpa-tmn
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