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Bei gekündigten Verträgen kein Geld verschenken

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Bei gekündigten Verträgen kein Geld verschenken

14.05.2009, 11:16 Uhr | jdc

Millionen Verbraucher sollen zu niedrige Rückkaufswerte erhalten haben (Foto: imago) Millionen Verbraucher sollen zu niedrige Rückkaufswerte erhalten haben (Foto: imago)Viele Verbraucher könnten Ende dieses Jahres mögliche Erstattungsansprüche aus gekündigten Lebens- oder privaten Rentenversicherungen verlieren. Denn für Verträge, die im Jahr 2003 gekündigt wurden, läuft nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg Ende 2008 die fünfjährige Verjährungsfrist aus. Sie rät daher Betroffenen, jetzt selbst tätig zu werden und den Versicherer aufzufordern, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten.

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Oft viel zu niedriger Rückkaufswert

Sollte sich der Versicherer weigern, sei eine Klage zu überlegen, sagte Verbraucherschützerin Edda Castelló dem dpa-Themendienst. Hintergrund ist der Streit um den Rückkaufswert von gekündigten Lebens- und privaten Rentenversicherungen. Den Angaben der Verbraucherschützer zufolge haben Millionen Verbraucher bei ihrer Kündigung in den vergangenen Jahren nur einen geringen Rückkaufswert erhalten.

BGH: Anspruch auf Nachschlag

Der Bundesgerichtshof habe unterdessen entschieden, dass für gekündigte Verträge, die bis Herbst 2001 abgeschlossen wurden, der Anspruch auf einen "Nachschlag" besteht. Ungeklärt sind allerdings noch die Ansprüche für Verträge, die später abgeschlossen wurden. Die von der Verbraucherzentrale eingeleiteten Musterverfahren seien noch nicht entschieden.

Drei Viertel aller 30-Jahres-Verträge werden gekündigt

Die Sicherheit der Lebensversicherung überzeugt offenbar nach wie vor auch junge Sparer, die Renten- und Kapitalversicherungen abschließen. "Es gibt Fälle, da wurden über die Jahre 60.000 Euro eingezahlt, und 20.000 bekommen die Leute wieder heraus. Wenn Sie jeden Tag zehn solcher Briefe bekommen, haben Sie schnell so 'nen Hals", sagt Referentin Edda Castelló. Sie hat mit ihren Kollegen im vergangenen Herbst rund 400 Verträge ausgewertet, deren Daten in der Verbraucherberatung aufliefen. Im Schnitt lag der Verlust bei Kündigung einer Police bei annähernd 3400 Euro. Den Experten zufolge werden drei Viertel aller 30-Jahres-Verträge vor Ablauf gekündigt.

Die Hälfte der t-online.de-Nutzer hat schon einmal gekündigt

Eine nicht repräsentative Umfrage unter rund 3600 t-online.de-Nutzern zeigt, dass rund die Hälfte schon einmal eine Lebensversicherung gekündigt hat. Sieben Prozent planen die Kündigung ihrer Versicherung. Über ein Drittel der Nutzer halten an ihrer Lebensversicherung fest, knapp sechs Prozent besitzen keine.

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Quelle: dpa , dpa-tmn , t-online.de

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