Manche Versicherer versprechen nach einem Herzinfarkt höhere Renten (Foto: imago)Kranke müssen für viele Versicherungen normalerweise tiefer in die Tasche greifen als gesunde Kunden. Bei der Altersvorsorge kann das ganz anders sein. Ob nach Herzinfarkt, mit Raucherlunge, Darmkrebs, Multipler Sklerose oder Alzheimer: Wer nicht mehr lange zu leben hat, kann jetzt bei einigen privaten Rentenversicherern mehr Geld bekommen als gesunde Versicherte. Je schlimmer die Krankheit, desto höher fällt die Extra-Rente aus, manchmal doppelt bis drei Mal so hoch.
Maßgeschneiderte Policen in USA und England üblich
Die Idee kommt aus England und aus den USA. Dort sind sogenannte Non-Standard-Annuities, also maßgeschneiderte Individualpolicen, seit langem gang und gäbe, wie Jens Trittmacher vom Bund der Versicherten (BdV) erklärt. In Deutschland seien solche Tarife noch ein Nischenprodukt. "Da muss ein Schwerkranker gut abwägen, ob ihm noch so viel Zeit bleibt, dass das ein gutes Geschäft für ihn wird", gibt der Fachmann zu bedenken. Lebt er entgegen der ärztlichen Prognose länger oder wird er gar wieder gesund, macht der Versicherte in der Regel einen prima Schnitt. Stirbt er früher als erwartet, hat er Pech.
Nur drei Anbieter auf deutschem Markt
Bislang sind gerade mal drei Anbieter mit unterschiedlichen Varianten auf dem Markt. Eine Versicherung verkauft zum Beispiel eine Individualpolice unter anderem gegen Einmalzahlung mit Sofortbeginn. Will etwa ein 65-jähriger Kettenraucher mit Lungenkrebs auf einen Schlag viele zehntausend Euro in diese Absicherung einzahlen, bekäme er einen Krankheitsbonus auf seine monatliche Rentenzahlung draufgesattelt.
Je näher der Tod, desto höher die Rente
Wie hoch der ausfällt, hängt von seiner speziellen Situation ab, von der Schwere der Krankheit und seiner noch zu erwartenden Lebenszeit. Dass seine Gesundheit schwer angeschlagen ist, muss er in jedem Fall nachweisen. Je näher der Tod, desto höher die Rente: Bei Erkrankungen wie Krebs, Parkinson, schwerer Diabetes oder nach Organtransplantationen ist die Wahrscheinlichkeit recht groß, dass der Versicherer dem Kunden ein Angebot mit ordentlichem Aufschlag macht. Bei anderen Krankheiten kann das Extra eher klein sein. "Alle Anbieter müssen knallhart kalkulieren", sagt Trittmacher. Der Kranke werde schließlich dafür belohnt, dass er vermutlich früher stirbt als der Durchschnittsversicherte, der Versicherer also nicht so lang für ihn zahlen muss.
Krankheitsbonus auch bei Riester- und Rüruprente möglich
Neuerdings gibt es den Krankheits-Bonus auch als Option zur Rürup- oder Riesterrente dazu. Der Kunde kann sich dann drei Monate vor Rentenbeginn ärztlich untersuchen lassen. Wer eine Alzheimer-Diagnose in fortgeschrittenem Stadium hat, bekäme etwa 34 Prozent zu seiner normalen Rüruprente dazu. Bei Multipler Sklerose wäre ein Aufschlag von 198 Prozent drin. Statt 1000 Euro bekäme der Kunde im Rollstuhl dann 2989 Euro im Monat ausgezahlt.
Police mit Pflegeoption
Ein Anbieter von Non-Standard-Annuities in Deutschland offeriert eine Pflegerentenoption. Sie greift automatisch, wenn der Versicherte vor Rentenbeginn zum Pflegefall wird. Bei einem 65-jährigen Mann würde sich die Monatszahlung dann verdoppeln. Eine kurze Lebenserwartung als Bonus - daran sei "erst mal nichts Verwerfliches", meint Nils Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Lukrativ könne es im Einzelfall auch sein. Die Geldanlage müsse allerdings wohlüberlegt sein, immer abhängig auch von der gesamten Finanzsituation des Kranken.
Nach Ansicht Trittmachers sollten bei der Investition von Einmalbeträgen in jedem Fall auch festverzinste Alternativen durchgerechnet werden. Die seien flexibler. Wer auf einen Schlag in eine Privatrente mit Krankheitsbonus investiert, kann keinen Rückzieher mehr machen. Außerdem wichtig: Hinterbliebenen bleibt nichts von der Rente. Es sei denn, der Kranke hat vorher eine Garantiezeit vereinbart - und verstirbt tatsächlich in diesem Zeitfenster. Dann bekommen seine Erben die Rente oder eine Abfindung ausgezahlt. Sonst nicht. Meistens ließen Versicherer nur einen Zeitraum von fünf Jahren zu, erklärt Trittmacher. Das sei viel zu kurz. Mehr Zeit sei aber nur selten verhandelbar. Wer einen Partner oder Kinder versorgen müsse, sollte lieber die Finger davon lassen und nach anderen Absicherungen suchen, meinen Verbraucherschützer.