15.03.2010, 12:18 Uhr | jdc
Arbeitnehmer sollten auch während der Kurzarbeit möglichst die Beiträge für ihre betriebliche Altersvorsorge bezahlen. Das gilt nach Angaben des Bundes der Versicherten (BdV) besonders, wenn sie mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert ist. Denn bezahlt der Arbeitgeber während der Kurzarbeit verringerte Beiträge, könne der Arbeitnehmer im schlimmsten Fall seinen Versicherungsschutz verlieren.
"Da kann es sich durchaus lohnen, als Arbeitnehmer die Beiträge freiwillig weiter zu bezahlen", sagt Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzender des BdV. Das sei aber nur bei Direktversicherungen, Pensionskassen oder -fonds möglich. Eine weitere Gefahr entstehe dadurch, das manche Versicherer die Zeit begrenzen, in der die Beiträge ausgesetzt werden. Falls diese Zeit überschritten wird, könne der Vertrag nicht wieder aktiviert werden.
Eine nicht repräsentativen Umfrage unter 15.000 t-online.de-Nutzern ergab, dass fast 54 Prozent die betriebliche Altersvorsorge nutzen. Rund 34 Prozent entscheiden sich gegen diese Form der geförderte Altersvorsorge. Rund 12 Prozent wissen nicht, was eine betriebliche Altersvorsorge ist.
Quelle: t-online.de , dpa-tmn
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