13.10.2010, 15:37 Uhr | dpa
Im Osten steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (Foto: imago) (Quelle: imago)
Das Bundeskabinett hat für 2011 die Beitragsbemessungsgrenzen in den Sozialversicherungen neu angepasst. Im Osten steigt die Grenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung, im Westen bleibt sie gleich. Für die gesetzliche Krankenversicherung soll bundesweit eine leicht niedrigere Beitragsbemessungsgrenze als bisher gelten.
Mit der Beitragsbemessungsgrenze wird festgelegt, bis zu welchem Bruttoeinkommen Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden. Der Verdienst darüber ist sozialversicherungsfrei. Diese Werte werden alljährlich entsprechend der Einkommensentwicklung angepasst. Der Verordnung muss der Bundesrat noch zustimmen.
Nach dem Kabinettsbeschluss bleibt die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung 2011 im Westen unverändert bei 5500 Euro Monatseinkommen. Im Osten steigt die Grenze von 4650 auf 4800 Euro. Für Ost-Beschäftigte mit einem Monatsverdienst von derzeit 4650 Euro oder mehr wird die Sozialversicherung in diesem Bereich also um bis zu 17 Euro im Monat teurer. Das gleiche gilt für deren Arbeitgeber.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung sinkt bundesweit von 3750 Euro auf 3712,50 Euro Monatseinkommen. Bei den davon betroffenen Einkommensgruppen führt dies zu einer minimalen Entlastung. Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird zugleich von 49.950 Euro auf 49.500 Euro Brutto zurückgenommen. Wer mehr verdient, kann sich privat versichern. Der Entscheidung des Kabinetts vom Mittwoch liegt eine Einkommensentwicklung 2009 von minus 0,39 Prozent im Westen und plus 0,84 Prozent im Osten zugrunde. Ein-Euro-Jobs sind darin nicht enthalten.
Quelle: dpa
silera schrieb:
am 15. November 2010 um 18:13:15
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bbg
Die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen hat auch Auswirkung auf spätere Rentenzahlungen.Eine Erhöhung ist de fakto
eine
Rentenkürzung,da bei manchen Einkommen nicht mehr der volle Punktwert erreicht wird.
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nurnichtnahles schrieb:
am 15. Oktober 2010 um 14:15:05
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Da selbst
Leute mit einem Einkommen von € 50000 p.a. im Alter kaum eine Rente von € 20000 p.a. erreichen werden, sollte die
Beitragsbemessungsgrenze entweder völlig abgeschafft, oder angemessen erhöht werden. Angemessen wäre dann ein Betrag oberhalb von € 80000, weil andere Leute kaum genügend Reserven haben werden, um im Alter die PKV zu bezahlen.
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max100 schrieb:
am 14. Oktober 2010 um 18:59:29
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Krankenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze hätte im Osten ebenso wie im Westen ruhig um 1.000 € angehoben werden können. Wäre gut
für alle Beiträge der sozial Pflichtversicherten! Da würden weniger Arbeitnehmer von den Privatversicherern aus den gesetzlichen Krankenkassen mit allerlei Versprechungen weggelockt. Viele einst junge Menschen haben den Weggang von der gesetzlichen Krankenversicherung zur privaten Krankenversicherung schon finanziell schmerzlich bereut.
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