14.06.2010, 16:15 Uhr | jdc
Ein Selbstständiger hat Anspruch auf den Schutz einer Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn er seinen Betrieb schließen muss. Allerdings muss der Versicherte nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt nachweisen, dass ihm eine Umorganisation des Betriebes nicht möglich ist (Az.: 7 U 284/08).
Das Gericht hob mit seinem Urteil eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt auf und gab der Klage eines Versicherten statt. Der Kläger hatte eine Kapitallebensversicherung verbunden mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Für den Fall der Berufsunfähigkeit war vereinbart, dass die Lebensversicherung beitragsfrei würde.
Als der Kläger aus gesundheitlichen Gründen seine Textilreinigung aufgeben musste, verlangte er von der Versicherung die vereinbarte Freistellung. Die Versicherung vertrat dagegen unter anderem die Auffassung, der Kläger könne seinen Betrieb so organisieren, dass er ihn nicht schließen müsse.
Das OLG sah die Sache anders. Die Richter betonten, der Kläger habe vollschichtig in seinem Betrieb mitgearbeitet. Daher sei nachvollziehbar, dass der Betrieb ohne seine Mitarbeit nicht rentabel weitergeführt werden könne.
Quelle: dpa
Mittelfranke schrieb:
am 15. Juni 2010 um 21:37:47
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Versicherung
Es ist eine Schande, z.B. die Berufsgenossenschaften.Groß im Abkassieren. Wenn Du aber durch den Beruf krank wirst musst Du
klagen - jahrelang. Die meisten Kläger sterben ehe der Prozeß zu Ende ist. Dass ist das Kalkül der Versicherung. Eine Schande. Warum haben die Regierung Kohl, Schröder, Merkel diese fiese "Praxis" nicht längst beendet ? Weil es unseren Politiker "in den Kram paßt", wenn die Malocher bald sterben. Spart viel Rente.Kohl, von Weizäcker, Scheel usw.werden steinalt.Toll ?
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Eckhard schrieb:
am 15. Juni 2010 um 15:14:20
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Versicherungen
Leider ist es so, dass Versicherungen ihre Klientel eher in den finanziellen und gesundheitlichen Ruin treiben bevor sie auch
nur einen Cent zahlen. Da werden zahllose Gutachten angefordert und letztendlich doch nicht anerkannt. Da sollte der Gesetzgeber einhaken, Fristen vorgeben und Anzahl der Gutachten beschränken. Es kann nicht sein, dass Verfahren über zig Jahre dauern.
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Pieke schrieb:
am 14. Juni 2010 um 20:15:13
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Klage zum Recht
Es ist heute mehr eine Ehre und ein Erfolg sein Recht vor Gericht zu erklagen gegenüber dem Leistunggeber als sich dabei
unwohl zu fühlen,
darauf setzt jeder Leistungsgeber und hofft auf einen pflegeleichten Kunden mit Unsicherheit im Auftritt für seine Rechte.
Leider ist es so weit gekommen-dafür zu kämpfen lohnt sich und schafft Stärke.
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