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Berufsunfähigkeitsversicherung: Probleme nach Ritalin-Behandlung

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Probleme nach Ritalin-Behandlung

05.05.2010, 13:10 Uhr | dpa tmn

Ritalin-Einnahme kann zu Problemen bei einer BU-Versicherung führen (Foto: dpa)

Eine Behandlung der Aufmerksamkeitsstörung ADHS mit Ritalin kann später den Abschluss einer Versicherung gegen Berufsunfähigkeit erschweren. Werden Kinder, die an ADHS leiden, mit Ritalin behandelt, bekämen sie unter Umständen als junge Erwachsene keinen Vertrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung, warnte Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, im "Kölner Stadt-Anzeiger". Die Versicherer fragten bei der Gesundheitsprüfung mindestens fünf, aber manchmal auch zehn oder mehr Jahre rückwirkend ab.

Viele Behandlungen im Teenageralter

Bei vielen betroffenen Kindern werde die Aufmerksamkeitsstörung in der Grundschule diagnostiziert, erklärte Kirsten Stollhoff von der Arbeitsgemeinschaft ADHS der Kinder- und Jugendärzte. Wie lange eine Behandlung mit Ritalin dauert, sei sehr unterschiedlich: Bei manchen Kindern ende sie nach einem Jahr, andere bekämen das Medikament bis zum Erwachsenenalter. Rund die Hälfte der Betroffenen würden noch im Teenageralter mit Ritalin behandelt, schätzte die in Hamburg praktizierende Kinderneurologin. "Es ist durchaus üblich, dass ein 15-Jähriger es noch bekommt."

Gesundheitsabfrage der letzten fünf Jahre

Dann kann der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung schwierig sein. Verbraucherschützer raten üblicherweise, sie schon in jungen Jahren abzuschließen. Denn je jünger und gesünder der künftige Versicherte beim Einstieg ist, desto günstiger fällt sein Beitrag aus. "Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist sehr wichtig", erklärte Hajo Köster vom Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Eine gute Versicherung frage bei der Gesundheitsprüfung aber nur die letzten fünf Jahre ab. Fordert ein Versicherer Informationen für einen längeren Zeitraum, werde sie vom BdV nicht empfohlen.

"Einmal abgelehnt, immer abgelehnt"

Wer in den vergangenen fünf Jahren mit Ritalin behandelt wurde, sollte mit dem Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung besser warten, riet Köster - "die Ablehnung kommt sonst in jedem Fall." Das
Problem: Die Angaben werden in der zentralen Wagnisdatei der Lebensversicherer (HIS) gespeichert. Lehnt eine Versicherung den Antragsteller wegen einer Vorerkrankung ab, erfahren alle anderen Versicherungen davon, erläutert der Versicherungsmakler Helge Kühl, der unter anderem für die Verbraucherzentralen arbeitet. Dadurch könne es passieren, dass ein Antragsteller überhaupt keinen Vertrag bekommt - nach dem Motto "Einmal abgelehnt, immer abgelehnt".

Anonyme Risikoanfrage hilfreich

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, sollte daher vorher mit seinem Arzt sprechen und fragen, ob in der Krankenakte "Verdächtiges" wie die Gabe von Psychopharmaka steht, empfahl Köster. Wer nicht sicher ist, ob es Probleme gibt, könne bei der Versicherung eine anonyme Risikoanfrage über einen Versicherungsmakler stellen. Dabei werden die Unterlagen zwar vollständig ausgefüllt, Angaben zur Person aber geschwärzt.


Quelle: dpa-tmn

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Kommentare (16)

zum Forum

Thema: "Berufsunfähigkeitsversicherung: Probleme nach Ritalin-Behandlung"

Pieke schrieb: am 29. Juli 2010 um 22:52:55
(0) (0) eine geht noch
auch alle T3 T 4 T5 gemusterten werden von BU Versicherer abgelehnt,bitte keine Angaben über Leiden verschweigen ,dann
sofortiger Leistungsausschluß, Versgg. haben Deal mit BW über Datenaustausch! also Achtung! wenn der Versg.vertreter den Vetrag anbietet!dieser ist kostet viel bringt nichts!
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@ Hallo schrieb: am 8. Mai 2010 um 03:09:18
(0) (0) BU
wo wurde hier denn geworben?? ich habe nirgends den Namen einer Versicherungsgesellschaft gelesen????

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Fakten sprechen schrieb: am 6. Mai 2010 um 11:52:22
(0) (0) BU
Jeder 10. hat nur eine BU, die meisten auch noch zu niedrig abgeschlossen. Was wollen sie mit 1000 Euro monatlich ? Die Krankenkasse muß
ja auch noch bezahlt werden ! Zum Nulltarif gibt es da andere Lösungen !
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