01.03.2010, 19:26 Uhr | sky
Gesundheitsrisiko Arbeit - jeder vierte Arbeitnehmer wird berufsunfähig (Foto: Imago)Die Zeitschrift “Finanztest“ hat allen Erwerbstätigen den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung empfohlen. Dabei sollten die Kunden allerdings sehr genau vergleichen: Von den 59 getesteten Angeboten empfahl das zur Stiftung Warentest gehörende Magazin in seiner Juli-Ausgabe 16 Versicherungen als “sehr gut" und 24 mit “gut“. Sieben Tarife erhielten ein “befriedigend“, und acht erreichten nur ein “ausreichend“. Auch die Preise variierten erheblich.
Bei der reinen Berufsunfähigkeitsversicherung bewertete “Finanztest“ das Angebot der Volksfürsorge am besten. Dieses Angebot schnitt in allen getesteten Kriterien mit „sehr gut“ ab. Auf den zweiten Platz kam der Tarif der VHV und Rang drei holte der Berufsunfähigkeitsschutz der Alten Leipziger. Dieser Tarif sei mit 989 Euro Jahresbeitrag netto für die 30-jährige Diplomkauffrau und 916 Euro für den gleichaltrigen Diplomkaufmann deutlich günstiger als die anderen Verträge. Der in der Branche “selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung“ genannte Tarif bedeutet, dass die Berufsunfähigkeit nicht an eine Lebens- oder Rentenversicherung gekoppelt ist.
In der Auswahl der Kombinationen aus Berufsunfähigkeitsschutz mit Risikolebensversicherung hatten die Huk24 und die Huk-Coburg die besten Angebote im Programm. “Finanztest“ hatte die Versicherer gebeten, ihre günstigsten Kombinationsverträge mit 2000 Euro Berufsunfähigkeitsrente bis 65 Jahre für 30-jährige Diplomkaufmänner herauszusuchen. Herausgekommen sind Angebote mit sehr unterschiedlicher Todesfallleistung und Preisen: Zwischen 650 Euro und über 2.000 Euro im Jahr entrichtet demnach ein Testkunde. Der Preis für die Versicherung steige mit höherem Eintrittsalter, Frauen zahlten mehr als Männer. Wer körperlich arbeite, müsse mehr einzahlen als ein Büroangestellter. Entscheidend sei auch der Gesundheitszustand eines Interessenten: Wer schon krank sei, werde nur schwer einen Vertrag erhalten.
Allerdings untersuchte “Finanztest“ nicht nur die Preise, sondern auch das Kleingedruckte der Policen: Allen getesteten Angeboten gemeinsam sei, dass Versicherte dann Rente beziehen, wenn sie ihre ausgeführte berufliche Tätigkeit zu 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Ein besonders wichtiges Kriterium sei der Verzicht in der Police auf die “abstrakte Verweisung“: Dies bedeute, dass Kunden, die ihren Beruf wegen Krankheit nicht mehr ausüben können, vom Versicherer nicht in einen anderen Beruf verwiesen werden dürfen. Somit könne ein Abteilungsleiter nicht gezwungen werden, als Pförtner zu arbeiten. Dieses Kriterium sei zu 70 Prozent in das Testurteil eingeflossen.
Ein weiteres wichtiges Kriterium sei die sogenannte Nachversicherungsgarantie: Dadurch könne der Kunde bei Heirat, Geburt eines Kindes oder dem Kauf von Wohnungseigentum ohne erneute Gesundheitsprüfung den Schutz erhöhen. Seit Januar gilt ein neues Versicherungsvertragsgesetz, erläuterte “Finanztest“ weiter. Die Anbieter müssen Antragsteller jetzt deutlicher auf das Risiko hinweisen, den Schutz durch fehlende oder falsche Angaben bei den Gesundheitsfragen zu verlieren. In der Praxis hätten sich die Anträge aber kaum verbessert, teilweise sogar verschlechtert.
Quelle: t-online.de
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