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Beschäftigte zahlen Betriebsrente selbst

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Beschäftigte zahlen Betriebsrente selbst

01.03.2010, 21:48 Uhr | Financial Times Deutschland

Eine wichtige Säule der Altersvorsorge - die Betriebsrente (Quelle: imago) Eine wichtige Säule der Altersvorsorge - die Betriebsrente (Quelle: imago)In Deutschland bauen schätzungsweise mehr als 17 Millionen Erwerbstätige eine Betriebsrente auf, mit der sie im Ruhestand ihre gesetzliche Rente aufbessern wollen. Sie müssen nicht fürchten, dass die Krise bestehende Pensionsansprüche auffrisst, sagt Thomas Jasper von der Unternehmensberatung Rauser Towers Perrin. "Die Betriebsrente ist eine der sichersten Formen des Sparens", sagt er. Eine Reihe von Sicherheitsvorkehrungen sorgt dafür, dass einmal erworbene Ansprüche erhalten bleiben.

Betriebsrente erlebt in Deutschland eine Renaissance

In europäischen Nachbarländern ist die Betriebsrente seit langem eine wichtige Säule der Altersversorgung, in Deutschland erlebt sie seit einigen Jahren eine Renaissance. Nach dem Alterssicherungsbericht 2008 der Bundesregierung wuchs die Zahl der Betriebe in der Privatwirtschaft mit einer zusätzlichen Altersversorgung zwischen 2001 und 2007 von 31 auf 51 Prozent. "Die Wertschätzung der betrieblichen Altersversorgung ist bei Mitarbeitern und Personalverantwortlichen gestiegen", sagt Jasper.

Betriebsrente ist wichtiges Mittel der Mitarbeiterbindung

Beschäftigte schätzen die Betriebsrente zunehmend, weil den meisten klar ist, dass die Zahlungen der gesetzlichen Rente später nicht üppig sind und sie deshalb zusätzlich vorsorgen müssen. Für die Unternehmen ist die betriebliche Altersversorgung ein wichtiges Mittel der Mitarbeiterbindung. Denn auch wenn der Krise zurzeit viele Arbeitsplätze zum Opfer fallen - langfristig fürchten viele Firmen einen Mangel vor allem an qualifizierten Beschäftigten.

Nicht jede Betriebsrente finanziert der Arbeitgeber

Früher waren Betriebsrenten vor allem zusätzliche Leistungen der Firma für den Beschäftigten. Konzerne betreiben diese Form der freiwilligen Sozialleistung auch heute noch, die Pensionsverpflichtungen der deutschen Wirtschaft sind hoch. Allein die im Dax gelisteten Konzerne kommen auf 191 Milliarden Euro. Allerdings haben viele Unternehmen die Gestaltung ihrer Versorgungsleistungen geändert. "Es gibt einen Trend zur beitragsorientierten Zusage", sagt Jasper.

Neuster Trend: Beitragsorientierte Zusage

Das heißt: Der Arbeitgeber sagt nicht eine Rente in einer bestimmten Höhe zu, sondern verpflichtet sich zur Zahlung von Beiträgen, mit denen Kapital für die Ruhestandsbezüge aufgebaut wird. Wie hoch die spätere Rente ausfällt, kann in diesem Fall auch von der Entwicklung des Vermögens abhängen. Der Vorteil für das Unternehmen: Es kann seine Verpflichtungen besser kalkulieren und hat feste Kosten, unabhängig davon, ob der spätere Betriebsrentner 75 oder 95 Jahre alt wird.

Arbeitnehmer kann auch selbst seine Betriebsrente finanzieren

Neben der arbeitgeberfinanzierten Form der betrieblichen Altersversorgung kann auch der Beschäftigte selbst seine Betriebsrente finanzieren. Nach dem Alterssicherungsbericht der Bundesregierung ist der Anteil der Unternehmen mit arbeitgeberfinanziertem System von 2001 bis 2007 von 54 Prozent auf 38 Prozent gesunken.

Alternative Entgeltumwandlung

Seit 2002 muss jeder Arbeitgeber Beschäftigten ermöglichen, Teile ihres Bruttogehalts in eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds zu zahlen. Für die Beiträge müssen aber weder Arbeitgeber noch Beschäftigter Sozialabgaben zahlen, außerdem wird auf die Prämien keine Lohnsteuer fällig. Ob Unternehmen Mitarbeiter beim Aufbau einer Betriebsrente über die sogenannte Entgeltumwandlung finanziell unterstützen, bleibt ihnen überlassen.

Besonders gute Konditionen über den Betrieb

Durch den Rechtsanspruch auf die Entgeltumwandlung hat die betriebliche Altersversorgung einen Schub erhalten. Sie ist für viele Beschäftigte viel lukrativer als ein privater Vertrag. In vielen Branchen haben Gewerkschaften und Arbeitgebervertreter Vereinbarungen mit Finanzdienstleistern getroffen, die besonders gute Konditionen etwa hinsichtlich der Verwaltungskosten vorsehen.

Auffanggesellschaft schützt Beiträge

"Der Arbeitgeber haftet für jede Form der betrieblichen Altersversorgung", erklärt Klaus Stiefermann, Geschäftsführer des Fachverbands Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung. Das gilt auch für die Entgeltumwandlung. Beauftragt die Firma einen Dritten, etwa eine Bank oder einen Versicherer, muss sie einspringen, wenn der Anbieter nicht hält, was er versprochen hat. Geht etwa der Versicherer pleite, muss in letzter Instanz der Arbeitgeber einspringen. Damit das nicht passiert, hat die Assekuranz im Zuge der vergangenen Kapitalmarktkrise die Auffanggesellschaft Protektor gegründet, die Bestände ins Schleudern geratener Versicherer übernimmt und fortführt.

Pensions-Sicherungs-Verein zahlt Betriebsrenten bei Firmenpleiten

Geht das Unternehmen selbst bankrott, das die Betriebsrente zugesagt hat, springt der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) der deutschen Wirtschaft ein. Firmen, die Betriebsrenten versprechen, und Pensionsfonds müssen hier Mitglied sein. Im PSV sind 73.000 Firmen organisiert, die mit ihrer Beitragszahlung dafür sorgen, dass die Beschäftigten insolventer Unternehmen ihre Betriebrente bekommen. Der Verband ist zuversichtlich, die aktuelle Wirtschaftskrise und die damit verbundene Pleitewelle zu überstehen. "Die Funktionsfähigkeit der Insolvenzsicherung ist nicht gefährdet", sagt PSV-Geschäftsführer Martin Hoppenrath.

Schlechte Börsenentwicklung kann Renten schmälern

Die Sicherheitsnetze kommen allerdings nur zum Einsatz bei Ansprüchen, die Beschäftigte bereits erworben haben. Häufig ist das erst nach fünf Jahren Betriebszugehörigkeit der Fall. Senken Unternehmen wegen der schlechten Wirtschaftslage ihre künftige Zusage für eine Betriebsrente oder streichen sie ganz, können Mitarbeiter nichts machen. Manche Arbeitnehmer müssen auch damit rechnen, dass sie weniger bekommen als erwartet. Denn die Börsenentwicklung geht an den Kapitalanlagen für die betriebliche Altersversorgung nicht spurlos vorbei, vor allem wenn sie in fondsgebundenen Verträgen stecken. Wer bald in Rente geht und eine kapitalmarktnahe betriebliche Altersversorgung hat, erhält möglicherweise eine geringere Ausschüttung. Liegt der Ruhestand noch in weiter Ferne, kann der aktuelle Kapitalverlust in den kommenden Jahren ausgeglichen werden.


Quelle: Financial Times Deutschland

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