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Betriebsrente auch für Minijobber
17.02.2010, 17:23 Uhr | jdc
Mit paar Stunden Mehrarbeit können Minijobber ihre Rente aufbessern (Foto: imago)Auch Minijobber, also geringfügig Beschäftigte mit einem monatlichen Einkommen von 400 Euro, können mit einer betrieblichen Altersversorgung für ihre Rente sparen. Obwohl sie keine Sozialabgaben zahlen müssen, haben die 6,7 Millionen Minijobber in Deutschland laut Gesetz ein Anrecht auf eine Entgeltumwandlung. Sie können also einen Teil ihres Lohns in Rentenbeiträge umwandeln, sagt Peter Schwark vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
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Mehrarbeit für die Betriebsrente
Neu seit Anfang April ist eine weitere Variante: Statt einen Teil seines bisherigen, relativ geringen Entgelts in einen Rententopf einzuzahlen, kann der Minijobber auch mehr arbeiten. Im Gegenzug schließt der Arbeitgeber bei einem Versicherer einen entsprechenden Direktversicherungsvertrag ab. Der monatliche Versorgungsbeitrag darf dabei 212 Euro nicht überschreiten. Das Konzept wurde von dem "Verein minijobrente" in Würzburg entwickelt und wird bislang von drei Lebensversicherern angeboten: der Volksfürsorge, der R + V und der Gothaer. Gespräche mit weiteren Versicherern laufen, so Wolfgang Sachse, Sprecher des Vereins.
Einmalauszahlung oder lebenslange Rente
Laut einer Beispielrechnung des "Vereins minijobrente" bekäme eine 45-jährige Minijobberin, die 20 Jahre lang monatlich zehn Stunden Mehrarbeit leistet, eine Betriebsrente von circa 130 Euro im Monat. Wer sogar 30 Jahre lang zwölf Stunden im Monat zusätzlich leistet, bekäme eine Betriebsrente von ca. 300 Euro monatlich oder eine Einmalauszahlung von fast 80.000 Euro.
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Auch Arbeitgeber profitieren
Vorteil für den Arbeitgeber bei diesem Modell: Muss er sonst für geringfügig Beschäftigte Sozialabgaben von pauschal 30 Prozent des Lohns abführen, ist der Beitrag für die Minijob-Rente steuer- und sozialabgabenfrei. Damit sinken die Arbeitgeber-Kosten für jede Arbeitsstunde. Und obwohl der Minijobber rein rechnerisch mehr verdient, ändert sich an seinem Status als geringfügig Beschäftigter nichts.
Kein Problem beim Jobwechsel
Bei einem Arbeitgeberwechsel können die bisherigen Rentenanwartschaften problemlos mitgenommen werden. Fällig wird das Geld, wenn der geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer das reguläre Renteneintrittsalter erreicht - entweder als lebenslange Rente oder als Einmalzahlung.
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Betriebsrente pfändungssicher
Die Rente, so Wolfgang Sachse vom "Verein minijobrente", sei außerdem pfändungssicher. Auch die Agentur für Arbeit darf etwa für Hartz IV nicht auf angesammelte Beiträge zurückgreifen. Wer als Hartz-IV-Empfänger allerdings hinzuverdient und sich für das Modell der Minijob-Rente interessiert, sollte dies mit der Arbeitsagentur abklären, empfiehlt Sachse. Peter Schwark vom GDV warnt unterdessen: "Eine betriebliche Altersversorgung für Minijobber lohnt nur, wenn sie langfristig angelegt ist."
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Quelle: dpa-tmn