17.02.2010, 17:23 Uhr | AFP / t-online.de
Justizia urteilt über die betriebliche Altersvorsorge (Foto: ddp) Arbeitgeber dürfen ihre betriebliche Altersversorgung an eigenständige Unternehmen abgeben. Allerdings müssen die so genannten Rentnergesellschaften ausreichende Mittel zur Verfügung haben, um die Betriebsrenten zahlen und auch regelmäßig anpassen zu können, urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Andernfalls sei der Arbeitgeber schadenersatzpflichtig. (Az: 3 AZR 358/06)
Schritt für Schritt erklärt - Die Betriebsrente
Newsletter - Alle 14 Tage das Wichtigste zur Rente und Vorsorge
Bis zur Rentnergesellschaft ausgegliedert
Im konkreten Fall hatte ein Unternehmen in Nordrhein-Westfalen einzelne Betriebsteile verkauft. Der Käufer gliederte die "aktiven Geschäftsbereiche" weiter aus und behielt als nunmehr reine Rentnergesellschaft nur die Verwaltung der Betriebsrenten für sich. Dieses Vorgehen sei nicht zu beanstanden, ein Widerspruchsrecht bestehe nur für aktive Arbeitnehmer, urteilte das BAG und wies die Klage eines Betriebsrentners ab.
Mehr zum Thema Betriebsrente:
Betriebliche Altersvorsorge - Deutsche Jobwechsler oft benachteiligt
Stiftung Finanztest -Betriebsrente besser als private Vorsorge
Beschluss -Förderung der Betriebsrenten bleibt erhalten
Archiv -
Quelle: t-online.de , AFP
Bitte füllen Sie alle Felder aus.

Sie sind der Meinung, dass dieser Kommentar anstößige Inhalte enthält.

Attraktive und sportive Mode für Sie und Ihn: kompromisslose Qualität, die überzeugt. zum Special
Strafft den Hüft- und Taillenbereich und sorgt für ein volleres Dekolleté - jetzt für 19,99 €. von neckermann.de
Zeigen Sie Flagge - alles für die per- fekte EM-Party in Schwarz-Rot-Gold.
von GINGAR.de
Tolle Kurven perfekt in Szene gesetzt: zauberhafte Damenmode bis Größe 60. zum XXL-Special