13.02.2008, 16:20 Uhr | AFP / t-online.de
Unterschiedliche Regelungen bei der Betriebsrente in Europa (Foto Archiv) Wer die Firma wechselt, hat bei der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland häufiger Nachteile als in anderen europäischen Ländern. Das geht aus einer Studie der Managementberatung Hewitt Associates hervor, die die EU-Kommission vorgestellt hat. #
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Newsletter - Alle 14 Tage das Wichtigste zur Rente und VorsorgeDeutsche Regelungen behindern europaweite Mobilität
Demnach müssen Arbeitnehmer in Deutschland im Durchschnitt länger als anderswo Mitglied in einem betrieblichen Zusatzrentensystem sein, um erworbene Ansprüche beim Jobwechsel nicht zu verlieren. Solche Benachteiligungen behindern nach Ansicht der Kommission die von der Wirtschaft verlangte Mobilität von Arbeitskräften. Ein Vorschlag für europaweite Normen kommt aber im Ministerrat nicht voran.
Ansprüche bei den Meisten erst nach zwei Jahren gesichert
Bei von der Firma finanzierten Zusatzrenten sind laut Studie die Ansprüche bei 86 Prozent der deutschen Verträge erst nach mehr als zwei Jahren Betriebszugehörigkeit gesichert. Im europäischen Durchschnitt liegt dieser Anteil nur bei knapp einem Drittel. Jeder zehnte Arbeitnehmer muss darauf in Deutschland sogar mehr als zehn Jahre warten, während dies europaweit nur ein Prozent betrifft. Benachteiligt sind Arbeitnehmer in Deutschland auch bei der Neubewertung erworbener Betriebsrenten zu Beginn der Rente. Wer in seinem Berufsleben den Job gewechselt hat, muss in 51 Prozent der Fälle damit rechnen, das der Wert seiner Ansprüche aus einer früheren Beschäftigung nicht mehr aktualisiert wird. Europaweit ist dies bei 26 Prozent soEuropaweite Harmonisierung bisher gescheitert
Die betriebliche Altersabsicherung spielt in Europa eine große Rolle. Insgesamt sind in diesen Systemen laut den Autoren der Studie rund 3000 Milliarden Euro gebunden. In Deutschland alleine waren es im Jahr 2004 demnach gut 380 Milliarden Euro. Rund 19 Millionen Beschäftigte in Deutschland - knapp zwei Drittel - profitieren von dieser zweiten Säule der Altersabsicherung, die beim Gang in den Ruhestand 2004 durchschnittlich gut 400 Euro zusätzlich zu gesetzlichen Rente oder Pension einbrachte. Für die Verabschiedung EU-weiter Regeln ist die Einstimmigkeit der Regierungen notwendig. Bei den Beratungen des Ministerrats Anfang Dezember scheiterte diese vor allem am Streit darüber, nach wie vielen Jahren die Ansprüche auch beim Wechsel der Arbeit gesichert sind.
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Quelle: t-online.de , AFP
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