
23.11.2010, 15:17 Uhr | Financial Times Deutschland
Nicht alle Arbeitnehmer bekommen vom Chef eine betriebliche Altersvorsorge angeboten (Foto: imago) (Quelle: imago)
17,5 Millionen Deutsche haben Anrecht auf eine Altersversorgung durch ihren Arbeitgeber. Doch wenige machen davon auch Gebrauch, zeigt eine Umfrage. Das Zitat des ehemaligen bayerischen Finanzministers Erwin Huber ist mittlerweile Allgemeingut: "In Deutschland ist der Steuerspartrieb stärker als der Fortpflanzungstrieb." Doch zumindest für einen Bereich der staatlichen Förderung scheint das Bonmot nicht zu gelten: für die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Darauf deutet eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts Heute und Morgen im Auftrag des Versicherungskonzerns Ergo hin.
Die Studie untersucht so tief wie selten zuvor, wie Arbeitnehmer in Sachen Betriebsrente denken und handeln. Ergebnis: Die Sparform liegt lediglich an vierter Stelle, wenn es um die Vorsorge der Deutschen geht. 29 Prozent der Arbeitnehmer gaben an, dass sie einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen haben. Davor rangieren Kapitallebens- und private Rentenversicherungen (45 Prozent), Riester- oder Rüruprente (36 Prozent) und die eigene Immobilie (34 Prozent).
Überraschend ist diese Zurückhaltung, weil die bAV in punkto Vorteile durchaus mit der Konkurrenz mithalten kann. So sind beim Riestern lediglich pro Jahr maximal 2100 Euro abzüglich Zulagen steuerfrei einzahlbar. Bei der sogenannten Entgeltumwandlung in der bAV sind hingegen maximal 2640 Euro pro Jahr frei von Steuern und Sozialabgaben. Für Kontrakte, die seit Anfang 2005 abgeschlossen wurden, sind jährliche Einzahlungen von weiteren 1800 Euro steuerfrei, aber sozialabgabenpflichtig.
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Der häufigste Weg bei Neuverträgen ist die Entgeltumwandlung via Direktversicherung. Der Arbeitgeber schließt für den Arbeitnehmer eine Police ab, dieser lässt einen Teil seines Gehalts einzahlen. Es handelt sich um Altersrenten mit oder ohne Leistungen bei Berufsunfähigkeit oder an Hinterbliebene. Grundidee: Im Ruhestand zahlen die meisten Arbeitnehmer geringere Steuern als während der Berufstätigkeit, außerdem können Sozialabgaben sinken oder komplett wegfallen. All dies führt unter bestimmten Voraussetzungen zu erheblichen finanziellen Vorteilen.
Die Bonbons bei Steuer und Sozialversicherung kennen gerade mal 37 Prozent der Befragten. Die Studie liefert noch weitere Aufschlüsse darüber, warum relativ wenige Bürger die Pluspunkte nutzen: 60 Prozent der Teilnehmer zeigten sich sicher, bei einem Vertragsabschluss auf den guten Willen ihres Arbeitgebers angewiesen zu sein. Doch das Gegenteil ist der Fall: Es gibt einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Das gilt für jedes Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung, also die meisten Angestellten und eine Reihe von Selbstständigen. Insgesamt betrifft das 17,5 Millionen Deutsche.
Dass man einen solchen Vertrag einfordern darf, sorgt für überraschende Reaktionen. Abzulesen in Protokollen von Interviews, die zusätzlich zur Umfrage geführt wurden. "Ist das auch wirklich so?", fragt eine 45-jährige Mutter zweier Kinder ungläubig. Und will nach dem Gespräch gleich mal googeln, wie sie die neuen Chancen konkret nutzen kann. Ein 29-jähriger Mann ist komplett baff: "Ich hätte jetzt nicht damit gerechnet." Nachsatz: "Komisch ist doch dann, warum es so wenige machen."
Gehemmte Verbreitung Tatsächlich klingt die Reserviertheit seltsam. Die Studie liefert Erklärungen. Von allen Befragten, die keine betriebliche Altersversorgung haben, verzichten nach eigenen Angaben 43 Prozent, weil der Arbeitgeber ihnen keinen Abschluss nahegelegt hat. Insbesondere bei kleinen Firmen scheint dies die Schwachstelle zu sein. Nur knapp ein Drittel aller Unternehmen mit maximal neun Angestellten bietet von sich aus eine Betriebsrente an. Die Quote steigt mit der Betriebsgröße: Bis maximal 500 Beschäftigten sind es immerhin 69 Prozent, bei noch größeren Firmen sogar 87 Prozent.
Gehemmt wird die Verbreitung offensichtlich auch durch die Zurückhaltung, das Recht tatsächlich einzufordern. "Da braucht man jemanden in der Personalabteilung, der das alles organisiert." Dieser Aufwand sei für ein kleines Unternehmen zu groß. Eine andere Interviewte vermutet sogar, solche Forschheit könnte für sie als Arbeitnehmerin "riskant" sein. Man mag mit Blick auf das Minister-Zitat daraus folgern, dass zumindest der Trieb zur beruflichen Selbsterhaltung den Deutschen wichtiger ist als der Steuerspartrieb.
Ein weiteres Ergebnis der Umfrage: Die Teilnehmer haben auch von unstrittigen Nachteilen der bAV nur wenig Ahnung. So ist nur bei 37 Prozent klar, dass auf die Auszahlungen Steuern fällig werden. Der Arbeitgeber, nicht der Arbeitnehmer, darf den Versicherer auswählen - da herrscht bei 70 Prozent Unsicherheit. Tatsache ist: Entscheidet sich der Chef für einen schlechten Anbieter, gibt es keinen Ausweg. Und selbst wenn er eine gute Wahl trifft, muss diese Verbindung nicht ewig halten - falls man seinen Arbeitsplatz wechselt. Denn der Arbeitgeber darf den mitgebrachten Versicherer ablehnen und auf einer anderen Gesellschaft bestehen.
Trotz dieser Minuspunkte sehen viele bAV-Besitzer einen Vertrag positiv. 67 Prozent meinen, dass Geld verschenkt, wer nicht unterschreibt. Das klingt schon eher nach Hubers Diktum. Warum sich Hessens Wirtschaftsstaatssekretär Steffen Saebisch in Sachen Altersvorsorge für eine Investmentrente starkmacht, lesen Sie in der aktuellen Ausgabe von CAPITAL auf den Seiten 131/132.
Quelle: Financial Times Deutschland
Freidenker schrieb:
am 31. Januar 2011 um 14:14:30
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Betriebsrente
Kann nur jedem raten sich Eigentum zu schaffen, und wenn es nur eine kleine
Wohnung ist , Mieteinsparung ist auch Rente plus
Betriebsrente / Riester macht ca. 1000 € aus. Also in jungen Jahren ein bischen kürzer treten ,dann hast du später weniger Sorgen und ganz wichtig : Du bist unabhängig und frei.
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Frank schrieb:
am 24. November 2010 um 15:26:28
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Betriebsrente
Die Gewerkschaften und Sozialverbände ( wie VdK) haben geschlafen, daß ein Gesetz 2004 durchgehen konnte, welches die vom
Arbeitnehmer sellbst eingezahlten Betriebsrenten der Sozialversicherungspflicht unterwarf. Das war kalte Enteignung, wenn unerwartet 17 Prozent wieder abgeführt werden müssen.
Ungerecht ist zudem, weil Krankenkassen-Privatversicherte davon verschont werden.
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Jürgen schrieb:
am 24. November 2010 um 15:10:44
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Betriebsrente
Es ist eine Schweinerei, daß ab 2004 auf selbst gezahlte Direktversicherungen
später Krankenkassen- u.
Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen,
d.h. ein Sechstel der ausgezahlten Summe muß wieder abgeführt werden.
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