25.02.2009, 15:05 Uhr | cs
Wer riestern möchte, kann dies auch über seinen Betrieb machen (Foto: imago)Eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge ist auch mit Riester-Förderung möglich. Der Sparer zahlt dabei die Beiträge aus seinem Nettogehalt und profitiere so von den staatlichen Zulagen, so die Initiative "Altersvorsorge macht Schule" in Berlin. Bei der Entgeltumwandlung - der anderen Form der betrieblichen Altersvorsorge - gehen die Beiträge direkt vom Bruttogehalt auf das Vorsorgekonto. Sie sind nicht riesterfähig.
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Quelle: dpa-tmn , t-online.de
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