01.03.2010, 18:09 Uhr | dpa
Arbeiter dürfen nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts bei nicht schlechter gestellt werden als Angestellte. Der bloße Statusunterschied rechtfertige keine Ungleichbehandlung, auch wenn sie aufgrund einer Betriebsvereinbarung erfolgt, urteilte der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt (3 AZR 216/09).
Quelle: dpa
Webranth schrieb:
am 11. September 2010 um 13:58:33
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Betriebsrente
was streiten sich hier Arbeitnehmer und Angestellte des Öffentlichen Dienstes -letztere waren nie arbeitslos und haben eine
höhere Zusatzrente. Zieht lieber einen Vergleich mit den Pensionen der Beamten. Ihr habt die gleichen Steuern gezahlt und noch in die Rentenkasse und eure Rente ist vielleicht ein Drittel der entsprechenden Beamtenpension - 60 - 70% des letzen Netto und weitere Vergünstigungen - ist dies gerecht?
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schlanker schrieb:
am 22. Februar 2010 um 04:22:20
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Betriebsrente
Rente hin Rente her, sowieso zuwenig:
Was willste mit Betriebsrente oder heute auch RIESTERRENTE, fliege von deiner Kohle
lieber in Urlaub.
Wenn es soweit ist muss Du sowieso "Grundsicherungs-Rente beantragen, und dann ist es sowieso egal was du dir in 30 - 40 Jahren erarbeitet hast .
Erst mal aufbrauchen.
War ich Blöd, anstatt uns ein Haus zu bauen, hätte ich die Kohle lieber in Urlaub und (Leben) stecken sollen.
Mit 53 arbeitslos nach 39 arbeit, nun HARZ.IV
Renovierung kein Geld!!!
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tiptap schrieb:
am 21. Februar 2010 um 14:16:02
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betr.rente v.josef
Ein Maurer im öffentlichen Dienst erhält weder ein Gehalt noch eine Rente in der Höhe der freien Wirtschaft,
trotz
besserer Zusatzversorgung. Nur das Gesamtergebnis zählt. Würden die Gehaltserhöhungen des öffentl.Dienstes
der letzten 10J. der freien Wirtschaft angegglichen, gäbe es 20% mehr auf einen Schlag. Nur der Arbeitsplatz ist
bisher noch sicherer, fragt sich aber nur, wie lange noch,
bei den Staatsschulden.
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