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Urteil: Hinterbliebenenrente auch für Lebenspartner
09.02.2010, 22:55 Uhr | jdc
Rentenurteil zu Gunsten eingetragener Lebenspartnerschaften (Foto: imago)Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften bei der Altersversorgung gestärkt. Einem in Erfurt verkündeten Grundsatzurteil zufolge können auch Lebenspartner Anspruch auf betriebliche Hinterbliebenenversorgung haben. Dies gilt mit Ausnahme der Kirchen in jedem Fall dann, wenn der Partner am 1. Januar 2005 noch beschäftigt war. (Az: 3 AZR 20/07)
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Verweis auf EU-Urteil
Zur Begründung stützte sich das BAG auf das Gleichheitsgebot und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Das Luxemburger Gericht hatte im vergangenen April eine Gleichstellung von Ehe- und Lebenspartnern für geboten gehalten, wenn sich beide bezüglich ihrer Alters- und Hinterbliebenenversorgung "in einer vergleichbaren Situation befinden".
Seit 2005 Gleichstellung bei gesetzlicher Rente
Dies zu prüfen sei Sache der deutschen Gerichte. Wie nun das BAG entschied, ist seit Anfang 2005 eine vergleichbare Situation gegeben. Zu diesem Zeitpunkt seien die Lebenspartner bei der gesetzlichen Rente gleichgestellt und für den Fall einer Trennung auch bei Lebenspartnern der Versorgungsausgleich eingeführt worden. Danach müsse die Gleichbehandlung mit Ehepartnern nun auch bei der betrieblichen Altersversorgung gelten.
Rente nur unter bestimmten Voraussetzungen
Voraussetzung sei allerdings, dass zum Zeitpunkt der Gleichstellung am 1. Januar 2005 noch "ein Rechtsverhältnis" zwischen dem Verstorbenen und seinem Arbeitgeber bestand, betonte das BAG. Ob dies ein Arbeitsverhältnis sein muss, oder ob es ausreicht, wenn der Arbeitnehmer vor 2005 mit unverfallbaren Renten-Anwartschaften aus dem Unternehmen ausgeschieden, aber erst nach 2004 verstorben ist, ließ das BAG offen.
Kirchen mit besonderer Rolle
Wegen der besonderen verfassungsrechtlichen Autonomie von Religionsgemeinschaften hat das BAG zudem ausdrücklich nicht entschieden, "welche Ansprüche gegenüber kirchlichen Arbeitnehmern bestünden". Im konkreten Fall wies das BAG die Klage ab, weil der bei der Deutschen Welle in Köln beschäftigte Lebenspartner bereits 2001 gestorben war.
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Quelle: AFP