01.03.2010, 21:44 Uhr | jdc
Gute Nachrichten für Betriebsrentner mit zuvor hohen Einkommen (Quelle: imago)Viele Betriebsrentner mit zuvor gutem Einkommen haben Anspruch auf mehr Geld. Das geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt hervor. (Az: 3 AZR 695/08)
Zahlreiche betriebliche Versorgungsordnungen haben eine so genannte "gespaltene Rentenformel" mit höheren Leistungen aber zuvor gegebenenfalls auch höheren Beiträgen für Einkünfte über der Beitragsbemessungsgrenze. Grund ist, dass die Arbeitnehmer für diese Einkünfte keine gesetzlichen Rentenansprüche erwerben. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich der Einkommensentwicklung angepasst. 2003 kam per Gesetz eine außerordentliche Erhöhung um weitere 500 Euro hinzu. Zahlreiche Versorgungsordnungen wurden danach aber nicht angepasst.
Wie dazu nun das BAG entschied, kann der Arbeitgeber dann nicht einfach die Betriebsrente nach der neuen Beitragsbemessungsgrenze berechnen. Vielmehr muss er so tun, als habe es die Sonder-Erhöhung nicht gegeben. Von der dadurch höheren Betriebsrente darf er lediglich den Betrag abziehen, um den wegen der Erhöhung die gesetzliche Rente gestiegen ist. Im konkreten Fall sprach das BAG dem klagenden Betriebsrentner monatlich 222 Euro mehr zu.
Quelle: AFP
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