01.03.2010, 21:50 Uhr | Financial Times Deutschland
Vorzeitige Kündigungen bei Lebensversicherungen lassen Teile des angesparten Kapitals in Flammen aufgehen (Quelle: imago)Die junge Autoverkäuferin, Jahrgang 1975, hatte es sich so schön ausgerechnet: In den Ruhestand gehen mit 65, dann jährlich angenehme 5060 Euro aus der betrieblichen Altersversorgung genießen, zusätzlich zur Staatsrente. Dafür hätte sie 38 Jahre lang in den betrieblichen Extratopf einzahlen müssen. Als sie aber ihre Firma vorzeitig verließ, entdeckte sie Unangenehmes: Sie hatte zwar 35 Monate lang jeweils 178 Euro von ihrem Gehalt in die Betriebsrente gesteckt. Insgesamt 6230 Euro ließ sie ihren Arbeitgeber per Entgeltumwandlung in die Vorsorge umleiten. Doch beim Jobwechsel betrug der Rückkaufswert der Versicherung nur mickrige 639 Euro.
In der Anfangsphase eines laufenden Versicherungsvertrags ist ein extrem niedriger Rückkaufswert nicht ungewöhnlich. Grund dafür: die "Zillmerung", benannt nach dem Versicherungsmathematiker August Zillmer. Bevor die monatlichen Zahlungen tatsächlich zum Aufbau von Kapital für einen idyllischen Lebensabend führen, werden bei gezillmerten Tarifen mit den ersten Beiträgen zunächst die "Versicherungs- und Abschlusskosten" getilgt. Im Klartext: Zuerst holt sich der Versicherungsmakler seine Provision, erst dann sorgt man wirklich für sich selbst vor.
Die Autoverkäuferin verklagte ihren Arbeitgeber auf Zahlung des Differenzbetrags von 5591 Euro. Das Landesarbeitsgericht München gab der Frau Recht (Az.: 4 Sa 1152/06). Doch kurz bevor das Bundesarbeitsgericht (BAG) diese Grundsatzfrage klären konnte, zog der Arbeitgeber seine Revision überraschend zurück. Jetzt bleibt vorerst unklar, ob bei der betrieblichen Altersvorsorge weiter gezillmert werden darf. Immerhin harrt noch ein ähnlicher Fall beim BAG der höchstrichterlichen Entscheidung.
In diesem Verfahren geht es um die Revision eines 34-jährigen Personalreferenten gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln. Die Richter hatten dort entschieden, dass eine Entgeltumwandlung mit dem Abschluss einer gezillmerten Altersrentenversicherung durchaus kombinierbar ist (Az.: 7 Sa 454/08); der Referent, der seinen Job ebenfalls vorzeitig beendet hatte, unterlag. 7004 Euro hatte er für die Betriebsrente eingezahlt, das Deckungskapital betrug beim Jobwechsel jedoch nur 4712 Euro.
Auch die Gesetze halfen dem 34-Jährigen nicht weiter. Das "Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung" sehe nur vor, dass die "Wertgleichheit" von eingezahlten Beiträgen und auszuzahlendem Kapital im Zeitpunkt des "Versorgungsfalls" vorliegen müsse - wenn also das reguläre Rentnerdasein beginnt. Nicht gemeint sei die Wertgleichheit bei einem "vertragszweckwidrigen Störfall" - die vorzeitige Kündigung ist gemeint. "Ich sehe keinen Grund, warum der Arbeitgeber das Ausfallrisiko tragen soll, dem er sich letztlich nicht entziehen kann", sagt Georg Mikes, Arbeitsrechtler bei Jones Day in Frankfurt. "Wenn ein Arbeitnehmer vorzeitig das Unternehmen verlässt, trägt er dieses Risiko."
Die Autoverkäuferin hatte vor dem Münchner Landgericht mehr Glück als der Personalreferent. Die Richter sahen das Gebot der Wertgleichheit verletzt. Viele Gerichte, viele Meinungen: "Aus Gründen der Rechtssicherheit wäre eine baldige höchstrichterliche Entscheidung über die Zulässigkeit der Zillmerung wünschenswert. Die besseren Gründe sprechen für ihre Zulässigkeit auch in der betrieblichen Altersvorsorge", sagt Anwalt Mikes.
Der Münchner Fall hat sich erledigt, in der Kölner Sache können die BAG-Richter nun bald ein Machtwort sprechen: Inzwischen ist die Revision gegen das Kölner Urteil eingegangen (Az.: 3 AZ R 17/09). Entscheiden wird die dritte Kammer des BAG, und deren Vorsitzender Gerhard Reinecke hat in Fachaufsätzen seine Abneigung gegen gezillmerte Tarife bei der Altersversorgung deutlich erkennen lassen. Die Versicherungsbranche fürchtet Arges. "Die Auffassung, dass bei den Verträgen zur betrieblichen Altersvorsorge keine Kosten abgezogen werden dürfen, wäre lebensfremd", sagt Peter Schwark vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Niels Nauhauser hingegen versteht die Sorgen der Arbeitnehmer: "Die Bürger sollen auf dem Arbeitsmarkt flexibel sein", sagt der Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. "Die Zillmerung verhindert aber Jobmobilität. Die Arbeitnehmer erhalten nur einen Bruchteil des Kapitals, wenn sie den Arbeitgeber vorzeitig wechseln." Dem widerspricht Peter Schwark: Dafür gebe es das Recht zur privaten Fortführung des Vertrags. Bis zum BAG-Urteil werden die Äußerungen eines einzelnen Mannes aufmerksam verfolgt werden. So etwa im März, auf einem Kongress zur betrieblichen Altersvorsorge. Der Referent: Gerhard Reinecke, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht, Erfurt.
Quelle: Financial Times Deutschland
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