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Die Geschichte der Rente in Deutschland

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1889 - Bismarck führt die Rentenversicherung ein

Im Mai 1889 verabschiedet der Reichstag des Deutschen Reiches unter Führung Otto von Bismarcks das Gesetz zur Alters- und Invaliditätsversicherung. Alle Arbeiter zwischen 16 und 70 Jahren müssen nun in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Der Beitragssatz beträgt 1,7 Prozent und wird jeweils zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Das Gesetz sieht eine Rente ab 70 Jahren vor, wenn zuvor 30 Jahre lang Beiträge eingezahlt wurden. Die durchschnittliche Lebenserwartung liegt zu Bismarcks Zeiten bei 40 Jahren.


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