1911 - Die Hinterbliebenenrente kommt
1911 werden in der Reichsversicherungsordnung die Renten-, Kranken- und Unfallversicherungen gebündelt. Hinterbliebene haben zum ersten Mal einen Anspruch auf Rentenzahlungen. Außerdem wird im selben Jahr die Reichsversicherungsanstalt für Angestellte gegründet, die für die Renten der privilegierten Beschäftigten zuständig ist.