14.04.2008, 13:24 Uhr | dpa/ T-Online
DIW-Chef Klaus Zimmermann (Foto: Imago) Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat die von der Bundesregierung geplante Änderung der Rentenformel als willkürlich kritisiert und vor weiteren Eingriffen gewarnt. Die Rentenerhöhung zum 1. Juli sei ein Wahlgeschenk zur Vorbereitung der Bundestagswahlen in 2009, das den Ausgleich der Rentenlasten zwischen den Generationen belaste, sagte DIW-Chef Klaus Zimmermann der Bild-Zeitung. "Das ist ein kalter, willkürlicher Eingriff."
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DIW-Chef warnt vor Rücknahme der Reformen
Zugleich warnte der DIW-Chef die Koalition davor, auch andere Reformen wie die Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre und die Absenkung des Rentenniveaus zurückzudrehen. Der jetzige Eingriff signalisiere, "dass auch andere Regelungen der Rentenreform oder der Reformpolitik generell vor wahltaktischen Akten nicht sicher sind", sagte Zimmermann der Bild-Zeitung.
Rentenexperte der Union weist Kritik zurück
Der Rentenexperte der Unionsfraktion, Peter Weiß, hat dagegen Kritik an der geplanten Erhöhung der Renten um 1,1 Prozent zurückgewiesen. Die Kritik sei "nicht gerechtfertigt", erklärte Weiß in Berlin. Die Spitzen von Union und SPD hatten sich mit Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) auf eine Korrektur der Rentenformel verständigt, um damit zum 1. Juli eine Erhöhung der Renten um 1,1 Prozent zu ermöglichen. Ohne diesen Eingriff hätte es für die rund 20 Millionen Rentner nur 0,46 Prozent mehr gegeben.
Rentenerhöhung sei "gerechter Ausgleich"
Mit dem Schritt habe die Koalition auf zwei Sonderbelastungen für die Rentner reagiert, betonte Weiß: So wirke sich die Anfang 2007 vorgenommene Erhöhung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung von 19,5 auf 19,9 Prozent 2008 mit einem Minus von 0,4 Prozent für die Rentner aus, zum andern müssten die Rentner die Erhöhung des Pflegebeitrags um 0,25 Prozent zum 1. Juli 2008 ganz alleine tragen. Die Aussetzung des sogenannten Riester-Faktor, der eine Rentenerhöhung um weitere 0,6 Prozent mindert, sei daher "ein gerechter Ausgleich".
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Quelle: t-online.de
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