01.03.2010, 12:56 Uhr | jdc
Die Liste der Berufskrankheiten ist erweitert worden. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in Berlin hin. Seit dem 1. Juli können fünf weitere Leiden als Berufskrankheit anerkannt werden, wenn sie nachweislich durch die Arbeit ausgelöst worden sind.
Dazu gehören die Kniegelenksarthrose und die Lungenfibrose, eine Erkrankung des Lungengewebes durch Schweißrauch und -gas. Daneben werden Blut- und Lymphkrankheiten anerkannt, die durch Benzol hervorgerufen wurden. Außerdem umfasst die Liste nun Lungenkrebs, der durch bestimmte Giftstoffe - sogenannte polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe - oder ihr Zusammenwirken mit Asbestfasern entstanden ist.
Solche Leiden werden aber nicht automatisch als Berufskrankheit anerkannt. Bei der Kniegelenksarthrose werde zum Beispiel vorausgesetzt, dass Betroffene in ihrem Arbeitsleben 13.000 Stunden kniebelastender Tätigkeiten vorweisen können. Hierbei werden der DGUV zufolge nur Schichten mit mindestens einer Stunde Arbeit im Knien oder in der Hocke mitgezählt. Dies erfülle beispielsweise ein Fliesenleger, der jährlich in 200 Arbeitsschichten je vier Stunden lang im Knien arbeitet, nach gut 16 Jahren.
Außer bei Erkrankungen im Zusammenhang mit Benzol sind außerdem Stichtage für die Anerkennung als Berufskrankheit zu beachten. Für Lungenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe ist das der 30. November 1997, für die übrigen der 30. September 2002. Lag die Erkrankung bereits vor dem Stichtag vor, kann sie nicht als Berufskrankheit anerkannt werden.
Quelle: dpa-tmn , t-online.de
Kugelblitz schrieb:
am 31. Januar 2010 um 18:29:11
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Zurruhesetzung
Bei mir wurden die Depressionen augelöst durch gezieltes,regelmäßiges Mobbing,durch einen Verwaltungsleiter und seiner
Untergebenen.Ich bin einer von vielen der in den letzten 5 Jahren so aus dem Dienst entfernt wurde.Das Klima bei den Landesbesbehörden hier die Justizvollzugsanstalt Bielefeld ist denkbar schlecht.
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