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Gerichtsurteil: Kein Kostenersatz für totgeglaubten Rentner

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Totgeglaubter Rentner bleibt auf Kosten sitzen

01.03.2010, 17:59 Uhr | dpa

Urteil: Totgeglaubter Rentner bleibt auf Anwaltskosten sitzen (Foto: imago) (Quelle: imago)

Ein Rentner aus Baden-Württemberg erfuhr erst von seiner Hausbank, dass er angeblich gestorben war. Er hatte sich über sein leeres Konto und ausbleibende Rentenzahlungen gewundert und deshalb nachgefragt. Wie sich herausstellte, handelte es sich um ein Versehen der Deutschen Rentenversicherung. Sie hatte 2008 irrtümlich vier Monate lang der Witwe eines namensgleichen Rentners, der auch noch am selben Tag geboren und tatsächlich verstorben war, die Altersbezüge überwiesen.

Zur Sicherheit Anwältin genommen

Der 70-jährige quicklebendige Mann reklamierte den Fehler umgehend bei der Versicherung und ließ sich sicherheitshalber von einer Juristin beraten. Doch auf dem Anwaltshonorar von 809,20 Euro bleibt er nun sitzen, wie das Konstanzer Sozialgericht entschied. Der Richter sah für eine Kostenerstattung keine Rechtsgrundlage. Das Honorar sei außerdem überhöht. Damit muss die Versicherung die Anwaltsrechnung nicht bezahlen.

Rentner fühlte sich nicht ernst genommen

Die Versicherung hatte dem Rentner damals eine Prüfung seines außergewöhnlichen Falls zugesagt, ihn dann aber einfach nach Hause geschickt. Deshalb fühlte er sich nicht sonderlich ernst genommen und fürchtete als vermeintlich Toter um den Verlust jeglicher bürgerlicher Rechte, wie seine Anwältin erklärte. "Er hatte keinerlei Vertrauen in die Behörde." Ihr Mandant habe keinen anderen Ausweg gesehen, als sich einen Rechtsbeistand zu nehmen. Denn so ein Irrtum könne ja weitreichende Folgen haben. Beispielsweise sei in der Zeit ja auch keine Krankenversicherung bezahlt worden. Der Kläger selbst war nicht zur Verhandlung erschienen.

Zusage von der Versicherung

Die Rentenversicherung sah den Fall ganz anders. Bereits am Tag nach der Reklamation habe sich ein Mitarbeiter bei dem Mann entschuldigt und angekündigt, dass die Rente wieder gezahlt werde. "Wir beschönigen nichts, wir haben Fehler gemacht, aber er hatte die Zusage, das alles in Ordnung kommt", sagte der Versicherungsanwalt. Die Einschaltung der Anwältin sei völlig unnötig gewesen, weshalb die Versicherung diese Kosten nicht zahlen wolle. Schließlich seien die Rentenzahlungen an den Ravensburger wieder aufgenommen worden. Aber als "Kompensation für die menschliche Unbill" habe die Versicherung dem Rentner kürzlich nun 300 Euro geschickt.

Fremde Witwe darf Rente behalten

Dieser Betrag war für die Anwältin kein Grund, die Klage des Rentners zurückzuziehen. Erbost zeigte sie sich über die Tatsache, dass die Witwe des tatsächlich gestorbenen Namensvetters die Rente behalten darf, die ihr aus Versehen geschickt wurde. "Die Versicherung macht Rentengeschenke und mein Mandant bleibt auf den Kosten sitzen", kritisierte sie. Nach dem Konstanzer Urteil ist eine Berufung zum Landessozialgericht nicht zugelassen. Dagegen kann der Kläger aber Beschwerde einlegen. Ob der 70-Jährige weiterkämpft, ließ seine Anwältin offen.


Quelle: dpa , t-online.de

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Kommentare (54)

zum Forum

Thema: "Gerichtsurteil: Kein Kostenersatz für totgeglaubten Rentner"

Edgar schrieb: am 27. Februar 2010 um 14:30:59
(0) (0) blinker
Seh ich auch so. Dummheit und Schlonzigkeit mit wichtigen Angelegenheiten wird im Leben immer hart bestraft.

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Jäger schrieb: am 27. Februar 2010 um 09:44:19
(0) (0) Rentner-Tot
ich muss einfach meinen Salm dazu geben, wie lange lassen wir Uns den das Alle noch gefallen. 140 GKV - jetzt wird wider
Verhandelt. Lohnerhöungen im ÖD - wir bezahlen das. Deutschland führt Kriege und rüstet auf. Die BW wird für den inner deutschen Eisatz gedrillt. Der gläserne Bürger, Totalbespitzelung und abhöhrbestimmungen per Gesetz, Stasi u.SED-Renten und und und, wie lange noch Frau Merkel Herr Welle.
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blinker schrieb: am 27. Februar 2010 um 08:18:22
(0) (0) @Edgar
Hallo Edgar, wie im Bericht steht, hat er das erst nach 4 Monaten gemerkt, also einer von den previligierten Rentnern, der soviel Geld
auf dem Girokonto hat, daß sie nur zu zufällig merkt, daß etwas fehlt. Dieser Renter ist auch die große Ausnahme, den der normale Rentner kann sich so etwas nicht leisten. Also hier ist kein Mitleid angebracht, denn liegt eindeutig Eigenverschulden vor und Dummheit muss bestraft werden.
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