01.03.2010, 21:42 Uhr | jdc
Wieder ein höchstrichterliches Urteil zur Betriebsrente (Quelle: ddp)Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat Unternehmen die Bildung so genannter Rentnergesellschaften erleichtert. Nach einem am Dienstag verkündeten Urteil muss eine Konzernmutter keine Sicherheiten für eine Tochter leisten, die sich ausschließlich um die Abwicklung von Betriebsrenten kümmert. Allerdings kämen Schadenersatzansprüche der Rentner gegenüber der Konzernmutter in Betracht, wenn die "Rentnergesellschaft" nicht in ausreichender Höhe zahlen kann. (Az: 3 AZR 396/07)
Im konkreten Fall hatte eine Aktiengesellschaft in Nordrhein-Westfalen nahezu sämtliche aktiven Betriebsteile einer Konzerntochter ausgegliedert und verkauft. Die verbliebene Rest-Tochter war danach nur noch für die Betriebsrenten von gut 3000 ehemaligen Mitarbeitern zuständig. Einer der Rentner forderte mit seiner Klage Sicherheiten der Konzernmutter für seine Rente. Doch das sei nicht nötig, weil der Betriebsrentner gegebenenfalls Schadenersatz geltend machen könne, urteilte das BAG.
Bereits im März 2008 hatte das BAG grundsätzlich entschieden, dass die umstrittenen Rentnergesellschaften zulässig sind, wenn sie über ausreichende Mittel verfügen.
Quelle: AFP
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