21.10.2010, 14:14 Uhr | dpa-AFX
Die Ausgaben für die Grundsicherung steigen (Foto: imago) (Quelle: imago)
Die Zahl der Menschen in Deutschland, die im vergangenen Jahr Grundsicherung im Alter erhalten haben, ist gesunken. Die Ausgaben für diese Sozialleistung sind aber dennoch gestiegen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lagen die Ausgaben bei 3,9 Milliarden Euro, das waren 6,7 Prozent mehr als 2008.
Erstmals seit sechs Jahren sank die Zahl der Menschen, die auf die Grundsicherung im Alter angewiesen sind, um 0,5 Prozent auf 763.864. Bei der Einführung 2003 hatten noch 438.831 Menschen insgesamt 1,3 Milliarden Euro erhalten. Die Grundsicherung ist ein Bestandteil der Sozialhilfe. Sie kann von Menschen im Rentenalter und von Erwachsenen bezogen werden, die wegen Krankheit oder Behinderung nicht regulär arbeiten können.
Nach den Zahlen aus Wiesbaden bezieht etwa einer von hundert Bundesbürgern über 18 Jahren die Grundsicherung. Davon ist fast jeder siebte Ausländer. Auffällig ist, dass der Anteil der über 64-Jährigen seit 2003 abnimmt: von damals 58,7 Prozent auf 52,3 Prozent im Jahr 2009. Einen Grund für die Entwicklung konnte das Statistische Bundesamt nicht nennen. Beinahe jeder vierte Empfänger (23,5 Prozent) von Grundsicherung lebt in einem Pflege- oder Altenheim.
Am stärksten ging die Zahl der Leistungsempfänger in Baden-Württemberg (minus 4,0 Prozent), Sachsen-Anhalt (minus 3,2 Prozent) und Mecklenburg-Vorpommern (minus 2,8 Prozent) zurück. Bremen (plus 3,3 Prozent) und Hamburg (plus 2,4 Prozent) verzeichneten den größten Anstieg. Obwohl der Anteil der Frauen im Vergleich zu 2008 um 2,3 Prozent sank, liegt er mit 54,9 Prozent nach wie vor über dem Anteil der Männer (45,1 Prozent).
Quelle: dpa-AFX , t-online.de
Galileo schrieb:
am 21. Oktober 2010 um 14:18:33
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Höhere Ausgaben - weniger Empfänger
Wenn 23,5 % der Empfänger von Grundsicherung im Alter in Heimen leben, sollte das Statistische
Bundesamt dies mal berücksichtigen. Die Kosten für Heime liegen erheblich über denen bei Eigenständigkeit.
Wieso hat das Bundesamt hierbei einen Erklärungsnotstand?
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