15.02.2012, 16:57 Uhr | dpa, AFP
Deutsche Kunden des englischen Lebensversicherers Equitable Life Assurance Society können weiter auf Schadensersatz hoffen. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, sind noch nicht alle möglichen Ansprüche wegen mangelhafter Aufklärung verjährt. Der Versicherer hatte mit Überschüssen geworben, die deutlich über denen der deutschen Mitbewerber lagen.
Dass die Versicherung 2002 in Großbritannien einen Vergleich angemeldet habe, ändere daran nichts. Nun muss die Vorinstanz prüfen, welcher Anteil der vom Kläger geforderten rund 198.000 Euro noch nicht verjährt ist. Das Urteil ist für eine Reihe weiterer Fälle von Bedeutung (AZ: IV ZR 194/09).
Im konkreten Fall hatte ein Kunde beanstandet, er sei über die aus seiner Sicht nicht ordnungsgemäße Geschäftspolitik - unter anderem die unzureichende Bildung von Deckungskapital und die Verwendung veralteter Sterbetafeln - nicht aufgeklärt worden. Der Kläger hatte 1999 bei dem ältesten britischen Versicherer eine "Investment-Lebensversicherung" abgeschlossen, da das Unternehmen mit jährlichen Überschüssen warb, die deutlich über denen der deutschen Konkurrenz lagen.
Laut einer repräsentativen Umfrage der Deutschen Versicherungswirtschaft soll die Schuldenkrise dafür verantwortlich sein. zum Video
Die 1762 gegründete Gesellschaft war dann wegen zu geringer Rücklagen, die bis Anfang der 1990er Jahre zurückreichten, ins Trudeln geraten, und musste 2002 vor einem britischen Gericht einen Vergleichsplan anmelden. Damit brachte sie dann auch die Kunden ihrer deutschen Tochter in Bedrängnis, weil Überschussbeteiligungen gekürzt und für die finanziellen Nöte der britischen Mutter eingesetzt wurden.
Wegen des Debakels der Equitable Life hatten allein mehr als eine Million Briten einen Teil ihrer Altersvorsorge verloren. Nach Angaben des Europaparlaments waren davon auch zahlreiche Versicherungsnehmer in Deutschland und Irland betroffen. Das EU-Parlament hatte deshalb 2006 einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss eingesetzt, der die europarechtlichen Konsequenzen der Affäre prüfen sollte.
Quelle: AFP , dpa
Hakdari schrieb:
am 1. März 2012 um 10:34:13
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Überschüsse
Angaben zu Überschüssen in der Zukunft sind nun mal reine Prognosen und keine Garantien - man kanns glauben oder auch nicht.
Leider wird bei vielen das Hirn ausgeschaltet, je mehr versprochen wird.
@Frank: Dass trifft aber nur auf fondsgebundene Verträge zu und die haben keine rechnungszinsmäßige Garantien. Varianten mit Gelderhalt gibt es, d.h. am Ende der Laufzeit wird max. das einbezahlte Guthaben garantiert, bzw. %-tuale Anteile davon.
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Frank schrieb:
am 24. Februar 2012 um 23:49:36
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Ausländische Versicherer
Dann lieber eine deutsche Versicherung mit niedrigen Garantiezins. Bei einer Isolvenz ist der Rückkaufswert noch
vorhanden weil es sogenanntes Sondervermögen ist. Damit fällt der Rückkaufswert nicht in die Konkursmasse.
OK man muss halt mit den niedrigen Zinsen aber jeder der mal mit hohen Zinsversprechen auf die Nase gefallen ist weiss den niedrigen Zins dann zu schätzen.
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Nordmann schrieb:
am 22. Februar 2012 um 18:43:05
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Hoffnung für Opfer. . . . .
Leider gibt es in der deutschen sozialen Marktwirtschaft keine Garantien für solche Abschlüsse,wer sollte die
auch übernehmen!Alle die,die meinen,sie sind schlauer als alle anderen,die sich auf solche Geschäfte einlassen,sind selbst Schuld,ganz einfach.Wer nur gierig ist,sich nicht informiert,dabei die Sicherheit ausser acht lässt - verliert.Richtig so, schon vergessen wo wir leben? Inzwischen im durchgestyltesten Abzockerland der Welt.
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