13.05.2011, 11:26 Uhr | dpa-tmn
Schwule und Lesben haben die gleichen Rentenansprüche wie heterosexuelle Ehepartner. Das hat jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil entschieden (Rechtssache C-147/08). Homosexuelle Paare können aufgrund dieser Entscheidung nun einen Antrag an ihre Rentenversicherung stellen, erklärt Eva Becker, Fachanwältin für Familienrecht in Berlin.
Dies gelte basierend auf dem verhandelten Fall insbesondere für Lebenspartner, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind. "In dem Antrag sollten sie eine Überprüfung ihrer Rentenbezüge fordern", riet Becker. Verbraucher erhielten dann einen Bescheid, gegen den - sollte eine Neuberechnung abgelehnt werden - Widerspruch eingelegt werden kann.
Im konkretem Fall hatte ein homosexueller Verwaltungsangestellter gegen die Stadt Hamburg geklagt. Der Mann lebte seit 2001 mit seinem Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Daraufhin hatte der Ruheständler die Neuberechnung seiner Bezüge gefordert, die bei Verheirateten günstiger ausfallen. Die Stadt hatte ihm bei der Neuberechnung aber eine günstigere Steuerklasse verweigert. Die Richter sahen darin eine "Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung". Gleichgeschlechtliche Lebenspartner hätten dieselben Ansprüche wie Verheiratete.
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"Das ist ein weitere Schritt zur Angleichung", sagte Becker über die Entscheidung des EuGH. Dem Urteil könnten in Zukunft neue Regelungen zu steuerrechtlichen Fragen folgen - etwa die Einführung eines Lebenspartnersplittings, analog zum Ehegattensplitting bei Verheirateten. "Das ist die letzte Bastion, die noch steht." Trotz der Aufmerksamkeit für das Urteil dürfe man allerdings nicht vergessen, dass die aktuelle Entscheidung nur auf wenige Menschen in Deutschland zutreffe.
Verbraucher können sich vor der Antragstellung zum Beispiel bei der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen, so Becker. Laut der europäischen Gleichbehandlungsrichtlinie können Homosexuelle Ansprüche rückwirkend bis zum 3. Dezember 2003 geltend machen. Unklar sei aber noch, ob die deutschen Gerichte diesen Zeitraum anerkennen.
Quelle: dpa-tmn
Markus aus Neuss 3) schrieb:
am 15. Mai 2011 um 16:17:55
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Das Urteil muss gestämmt werden !!!
Daher muss man das System überdenken ob Homosexsuelle nicht Kinder adoptieren können bzw. sollen.
Sollte es so sein haben sie auch Anspruch auf Ausgleich und auch die Vorteile. Aber es muss dann auch darüber nachgedacht werde, ob verheiratete Hetero`s ohne Kinder ,dann auch keinen Ausgleich/Steuervorteil erhalten. Es wäre fair und wurde auch Gleichgewicht in unser Rentensystem bringen und es müsste weniger Rente gezahlt werden bei verheiratet ohne Kinder! Keine Kinder - keine Rente für Alle !!!
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Markus aus Neuss 2) schrieb:
am 15. Mai 2011 um 16:13:23
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Das Urteil muss gestämmt werden!!!
Fortführung des Kommentares....also es zeigt Respekt und toll ist es dass keiner damit gerechnet hat und
ohne Druck die Richter so entschieden haben. Wäre Druck von der Politik ausgeübt worden, hätten die Richter vielleicht anders entschieden.
Aber wie soll das alles getragen werden? ! Wenn wir ehrlich sind, ist unser Rentensystem darauf ausgerichtet, dass die Kinder die Renten der "Alten" einzahlen. Wenn alle meckern, trotzdem funktioniert dieses System.....
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Pan Tau schrieb:
am 15. Mai 2011 um 09:52:53
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Schwulenrenten
Mei Gott Walter - verkehrte Welt -
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