14.06.2010, 12:35 Uhr | dpa/tmn mit jdc
Im Fall einer Firmenpleite sind Betriebsrenten geschützt. Eine Auffanggesellschaft garantiert die sogenannten unverfallbaren Ansprüche. Darauf weist "Altersvorsorge macht Schule" in Berlin hin. Grundsätzlich haftet der Arbeitgeber für die Erfüllung des Rentenanspruchs. Ist er zahlungsunfähig, sichert der Pensions-Sicherungs-Verein die Auszahlung.
Unverfallbar sind Rentenansprüche aber erst dann, wenn der Vertrag zum Zeitpunkt der Pleite mindestens fünf Jahre gelaufen ist und der Arbeitnehmer das 30. Lebensjahr vollendet hat. Für Verträge ab 2009 gilt eine Altersgrenze von 25 Jahren, erläutert die Initiative. Diese Regelung betrifft Einzahlungen vom Arbeitgeber. Einzahlungen durch den Arbeitnehmer - etwa im Rahmen von Entgeltumwandlungs- oder Mischmodellen - stehen ihm in jedem Fall zu.
Quelle: dpa-tmn
R.K. schrieb:
am 22. Juni 2010 um 11:12:01
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Betriebsrenten
Wie wird die Höhe von Betriebsrenten angepasst oder frisst die Inflation sie auf ?
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