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Kindererziehung zählt für Rente

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Kindererziehung zählt für Rente

09.08.2011, 13:34 Uhr | dpa, br

Erziehungszeiten zählen für Rente (Foto: imago) (Quelle: imago)

Erziehungszeiten zählen für Rente (Foto: imago) (Quelle: imago)

Kinder erziehen ist relevant für die gesetzliche Rente. Denn auch Erziehungszeiten fließen in die Berechnung der Rente ein. Für den Erziehungszeitraum wird angenommen, dass der Beitragszahler ein Durchschnittsgehalt verdient hätte, klärt die Aktion "Finanzwissen für alle" der Fondsgesellschaften auf. Das Durchschnittsgehalt eines Deutschen liegt bei etwa 30.000 Euro jährlich. Damit der Anspruch gültig wird, müssen Eltern die Anrechnung jedoch bei der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen.

Für jedes ab 1992 geborene Kind werden maximal drei Jahre Kindererziehungszeit angerechnet, für jedes ältere Kind ein Jahr. Wer länger zu Hause bleibt, kann bis zu zehn Jahre anrechnen lassen - diese werden als Wartezeit eingestuft und für die gesetzliche Rente oder die Erwerbsminderungsrente berücksichtigt. Auch Adoptiveltern profitieren von dieser Regelung.

Väter müssen sich beeilen

Vater und Mutter können zwar gleichzeitig in Elternzeit sein; Erziehungszeiten werden aber jeweils nur einem Elternteil zugeordnet. Daher ist ein Antrag nicht allein Frauensache: Väter, die in Elternzeit gehen, sollten auf diese Ansprüche aus der gesetzlichen Rente ebenfalls nicht verzichten. Allerdings ist hier Eile geboten, eine Übertragung der Erziehungszeiten auf den Vater ist nur zwei Monate rückwirkend nach der Geburt möglich. Grundsätzlich gilt aber für beide Elternteile: Wer im Ruhestand beim Lebensstil keine Abstriche machen will, muss auch privat dafür sparen.

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Quelle: t-online.de , dpa

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Kommentare (10)

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Thema: "Kindererziehung zählt für Rente"

Oma schrieb: am 14. März 2012 um 16:30:58
(4) (0) Kindererziehung
Ich empfinde es als diskriminierend dass ich für meine drei Kinder nur drei Erziehungsjahre erhalte, während junge Mütter
dies bereits für ein Kind bekommen. Wir haben unsere Kinder ohne die heutige Familienunterstützung groß gezogen und werden jetzt dafür nochmals abgestraft. Vom Gleichheitsprinzip ist da nichts zu merken und die Gerichte ziehen da auch noch mit. Viele Mütter im Rentenalter wäre mit der gleichen Anrechnung geholfen - wer ist hier benachteiligt - doch nicht die jungen Frauen
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RESI schrieb: am 29. Februar 2012 um 22:12:45
(7) (0) AUCH HIER WIEDER MAL NICHT GERECHT !
so ein Unsinn, denn für jedes Kind egal wann es geboren ist, muss man die gleichen Jahre angerechnet
bekommen, anders ist es nicht FAIR ! Mütter die wegen der Kinder zuhause bleiben, schneiden sowieso schlecht ab, bekommen später kaum eine Rente, die POLITIK sollte umdenken, denn wir brauchen ein BESSERES RENTENSYSTEM für alle, als Vorbild kann ich NIEDERLANDE sehr empfehlen, da kann JEDER ob Mann oder FRAU in Würde alt werden, da sie alle eine Grundrente bekommen, das ist sozial gerecht !!!!!
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ILSE schrieb: am 29. Februar 2012 um 22:03:48
(6) (0) ABER LEIDER ZU WENIG !
finde es nicht richtig, das für Kinder die vor 1992 geboren sind NUR 1 Jahr angerechnet bekommt, egal wann ein Kind
geboren wird, man muss für jedes Kind gleiche Jahre anrechnen, ist eh NICHT viel Geld was man dafür bekommt, denn vor zig Jahre zurück, sind die meisten Mütter für ihre Kinder zuhause geblieben, da konnte man die Kinder erst ab 3 Jahre in Kindergärten geben, wenn überhaupt !! Und hat man mehr als 3 Jahre nicht gearbeitet, war es auch da schon schlecht,wieder in den Beruf Fuß zufass
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