07.01.2011, 12:58 Uhr | dpa-afx
In die Diskussion um den Garantiezins für deutsche Lebensversicherungen kommt Bewegung. Kurt Wolfsdorf, Vorstandsmitglied der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV), fordert in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung", dass für jeden Lebensversicherer künftig ein eigener Zins ermittelt werden solle. Demnach könnten Unternehmen mit geringeren Risiken oder größeren Sicherheitsmitteln ihren Kunden höhere Garantien versprechen. Damit solle auf das anhaltende Niedrigzinsniveau, neue Risiken am Kapitalmarkt und das veränderte Kapitalanlageverhalten der Unternehmen reagiert werden.
Nach Wolfsdorfs Vorschlag könnten sich die Versicherer nicht nur über die gezahlte Überschussrendite, sondern auch über ihren Garantiezins unterscheiden. Jedes Unternehmen müsse seine Kapitalanlagen aufschlüsseln und seine künftigen Erträge prognostizieren. Auf dieser Basis könne es dann bei der Bafin ihren individuellen Rechnungszins beantragen.
Bislang gibt die DAV, die Interessenvertretung der Versicherungsmathematiker, einmal im Jahr eine Empfehlung für den Höchstrechnungszins. Das ist faktisch die höchste Verzinsung, die die Versicherer für klassische Lebensversicherungsverträge garantieren dürfen. Hinzu kommt die Überschussbeteiligung, die allerdings nicht garantiert ist. Bei ihrer Empfehlung für den Höchstrechnungszins stützt sich die DAV auf einen Durchschnittswert der Umlaufrenditen europäischer Staatsanleihen mit zehnjähriger Laufzeit über die vergangenen zehn Jahre. Der Rechnungszins darf 60 Prozent dieses Werts nicht überschreiten.
In diesem Jahr will sich das Bundesfinanzministerium allerdings anders als üblich nicht an die DAV-Empfehlung halten und den Garantiezins schon zum 1. Juli von 2,25 auf 1,75 Prozent senken. "Das bisherige Verfahren spiegelt nicht mehr die Anlagestrategie der Unternehmen wider", sagte Wolfsdorf, der in der Vergangenheit sowohl der Aufsichtsbehörde diente als auch im Vorstand mehrerer Versicherer saß und heute für die Beratungsgesellschaft Deloitte arbeitet.
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Dominierten früher Anleihen von Staaten und Unternehmen mit hoher Bonität die Wertpapierbestände der Versicherer, fänden sich darin heute sowohl sehr niedrig verzinsliche sichere Anleihen wie auch Titel aus den europäischen Peripheriestaaten, sagte Wolfsdorf. Für diese bestehe die Gefahr, dass sie vorübergehend nicht den vereinbarten Zins bedienen können oder sogar dauerhaft an Wert verlieren. Dies gelte etwa, wenn Gläubiger in einer Staatsschuldenkrise an den Verlusten beteiligt würden. "Die Zukunftsszenarien müssen deshalb auch Teil- oder Totalausfälle von Anleihen mit einbeziehen", fordert Wolfsdorf.
Quelle: dpa-AFX
proConcept schrieb:
am 13. Januar 2011 um 14:05:24
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Antwort
Der Garantiezins (auch Höchstrechnungszins) gilt für klassische Lebens- und Rentenversicherungen und ist der Zinssatz, mit dem die
Versicherungen den Sparanteil Ihrer Beiträge mindestens verzinsen müssen. Dieser Zinssatz wird vom Bundesfinanzministerium – angepasst an die Marktentwicklung – festgelegt. Zurzeit beträgt der Garantiezins 2,25%, wird aber voraussichtlich Mitte 2011 auf 1,75% herabgesetzt. Dennoch gilt immer der Garantiezins während der gesamten Laufzeit, der bei Vertragsabschluss galt. Bei Ihren laufenden Lebensversicherungsverträgen wird der Höchstrechnungszins demnach nicht herabgesetzt.
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Sparfuchs schrieb:
am 8. Januar 2011 um 18:22:15
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Garantiezinsen
Gilt eigentlich so etwas wie "Bestandsschutz", sodass bei alten Verträge mit höherer Verzinsung diese bebehalten wird?
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Zinseffekt schrieb:
am 8. Januar 2011 um 18:20:10
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Garantiezins LV
ist es nicht erstaunlich, dass der Garantiezins von ehemals 4% bereits seit 2004 schrittweise abgesenkt wurde, zu einer Zeit
also, als Krise noch kein Thema war! Schaun wir mal wie weit es nach nach unten geht. Ohne Anpassung nach oben in die Nähe von 4% ist von lang laufenden Kapiatllebensvesicherungen jedenfallls abzuraten.
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