27.02.2010, 16:34 Uhr | apn, jdc
Millionen Bundesbürger, die seit Mitte 2001 eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen und seither gekündigt oder beitragsfrei gestellt haben, sollten von ihren Versicherern Geld zurückverlangen. Seit wenigen Wochen gibt es eine neue Chance auf Nachschlag: Das Landgericht Hamburg hatte im November 2009 gleich in drei wegweisenden Urteilen Vertragsklauseln zur Kündigung und Beitragsfreistellung für undurchsichtig und damit für ungültig erklärt (Aktenzeichen: 324 O 1116/07, 1136/07, 1153/07).
Betroffene Frühstorno-Kunden sollten jetzt ihre alten Unterlagen heraussuchen und sich dann rasch beim Versicherer melden, empfiehlt Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Hatten sie seit Mitte 2001 abgeschlossene Versicherungen inzwischen gekündigt, bekamen sie aller Wahrscheinlichkeit nach häufig zu wenig Geld ausgezahlt. So mancher dürfte durch einen vorzeitigen Ausstieg viele hundert Euro eingebüßt haben. Schlimmstenfalls blieb von den eingezahlten Beiträgen nach Abzug von Gebühren und Provisionen gar nichts mehr übrig. Auch wer seinen Vertrag seitdem beitragsfrei stellte, sollte schnell handeln. Die dabei neu berechnete Versicherungssumme dürfte zu niedrig sein, erklärt Heyer.
Eine Rückerstattung könne auch für frühere Besitzer fondsgebundener Policen drin sein, betont Lilo Blunck vom Bund der Versicherten (BdV): "Schreiben Sie Ihrem Versicherer und fordern Sie ihn zu einer Neuberechnung auf." Automatisch gibt es kein Geld zurück. Betroffene müssen sich in Eigeninitiative melden.
Die Hamburger Verbraucherzentrale, die wegen der nachteiligen Vertragsbedingungen vor Gericht gezogen war, geht davon aus, dass jetzt etwa 24 Millionen Verbraucher Nachschlag fordern dürften. Die Versicherungswirtschaft könne das bis zu 12 Milliarden Euro kosten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. "Bis Dezember haben schon ganz viele Leute bei den Verbraucherzentralen angefragt, was jetzt zu tun ist", sagt Heyer. Ein Großteil der Betroffenen habe wegen des Weihnachtsfestes aber nichts mitbekommen.
Grob zusammengefasst besagen die Urteile des Hamburger Landgerichts folgendes: Die Klauseln, mit denen die beklagten Versicherer Deutscher Ring, Hamburg-Mannheimer und Generali (Volksfürsorge) die Rückkaufswerte berechneten, sind hinfällig. Den betroffenen Kunden sei "weder das volle Ausmaß seiner wirtschaftlichen Nachteile bei einer Kündigung vor Augen, noch wird eine Vergleichbarkeit mit anderen Angeboten, auch anderen Kapitalanlagen, erreicht", erläuterte das Gericht.
Was die Entscheidungen so brisant macht, sei die grundsätzlich Wirkung für die gesamte Versicherungswirtschaft, sind Verbraucherschützer überzeugt. Die gekippten Klauseln werden nicht nur von den drei beklagten Unternehmen, sondern quer durch die Branche verwendet. "Auch wenn der Rechtsstreit noch nicht ausgestanden ist und die Firmen in Berufung gehen, sollten die Betroffenen keine Zeit verlieren und auf jeden Fall schon ihre Ansprüche klarstellen", betont Heyer.
Bereits 2005 hatte der BdV beim Bundesgerichtshof ein ähnlich verbraucherfreundliches Urteil erstritten (Az: IV ZR 162/03). Seitdem haben Frühstorno-Kunden Anspruch auf einen Mindestrückkaufswert. Die Rückerstattung darf nicht mehr auf Null sinken. Der BGH gab den Versicherern zugleich eine neue Berechnungsformel für die Rückkaufswerte an die Hand. Das höchstrichterliche Urteil bezieht sich aber nur auf Verträge, die zwischen Ende Juli 1994 und Mitte 2001 abgeschlossen worden waren. Später geschlossene und dann gekündigte Abschlüsse könnten jetzt von der Hamburger Rechtsprechung profitieren, meint der BdV.
Folgende Schritte sind im Kampf um mehr Geld ratsam: Die eigenen Unterlagen prüfen, das Versicherungsunternehmen anschreiben und klarstellen, dass man Geld zurück will. "Das wird kein Spaziergang, sondern eher ein zähes Ringen, weil die Versicherer sicher Widerstand leisten werden", meint Heyer. Betroffene sollten sich aber nicht ins Boxhorn jagen lassen. Weil die Materie juristisch knifflig ist, halten die Verbraucherzentralen einen Musterbrief für Erstattungsforderungen bereit, beispielsweise unter http://www.vzhh.de oder http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de. Wer persönliche Beratung braucht, kann sich an eine Verbraucherzentrale in seiner Nähe wenden.
Eine laufende, nicht repräsentative Umfrage unter 23.300 t-online.de-Nutzern zeigt, dass 48,2 Prozent schon einmal eine Lebensversicherung gekündigt haben. 5,7 Prozent planen die Kündigung ihrer Versicherung. 40,2 Prozent der Nutzer halten an ihrer Lebensversicherung fest, während knapp sechs Prozent keine Lebensversicherung besitzen.
Quelle: dapd , t-online.de
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