26.01.2011, 17:04 Uhr | dpa-tmn, jdc
Versicherte sollten beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung absolut ehrlich sein. Bei den Fragen im Antragsformular zur eigenen Gesundheit dürfe nicht geschwindelt werden, erklärt die Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern in Rostock. Sonst gebe es im Schadensfall Probleme mit dem Versicherungsschutz. Im Zweifel sollten Verbraucher bei ihrem Arzt nachfragen.
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung gehöre zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt, erklären die Verbraucherschützer. Sie zahlt eine Rente, wenn der Versicherte seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen - etwa wegen einer Krankheit oder einem Unfall - nicht mehr ausüben kann.
Wer nach dem 01.01.1961 geboren wurde, erhält aus der gesetzlichen Rentenversicherung nämlich keine Rente bei Berufsunfähigkeit mehr, sondern nur noch eine Erwerbsminderungsrente. Sie wird grundsätzlich nur befristet zuerkannt und richtet sich nach der Anzahl der Stunden, die man täglich noch arbeiten kann. Dabei spielt die bisherige berufliche Stellung keine Rolle mehr. Wer also früher im Büro angestellt war, der kann durchaus auch als Parkplatzwächter eingesetzt werden.
Quelle: t-online.de , dpa-tmn
LV 1871 schrieb:
am 6. März 2011 um 16:10:37
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Fallen
Meine Versicherung ist auch so eine, Beiträge annehmen Leistung verweigern.Was bei Abschluss auch nicht mitgeteilt wird ist das die
Rente um die Versicherungsleistung gekürzt werden kann und die Versicherungsleistung mit bis zu 30% versteuert wird. Also Stimmen die angegebenen Summen hinten und Vorne nicht. Das einzige was bei einer Versicherung stimmt sind die Provisionen der Versicherungsmakler.Selbst die Anträge sind voll mit Fallen bestückt.
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Wotan"2 schrieb:
am 27. Januar 2011 um 11:28:09
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BU
Wer sowas abschließt ist selber schuld!
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rui schrieb:
am 27. Januar 2011 um 10:50:33
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BU Versicherung
Probleme im Fall der Berufsunfähigkeit gibt es sowieso egal ob man wahrheitsgetreue Angaben beim Abschluss gemacht hat.
Bevor die Versicherung zahlt macht der Betroffene einen Spießrutenlauf, der kann evtl. solange dauern bis der Versicherungsnehmer verstorben ist.
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