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Rente: Frührentner müssen beim Nebenjob aufpassen

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Frührentner müssen beim Nebenjob aufpassen

30.08.2010, 12:19 Uhr | jdc mit Material von apn

Arbeitenden Frührentnern kann eine Rentekürzung drohen (Foto: imago)

Arbeitenden Frührentnern kann eine Rentekürzung drohen (Foto: imago) (Quelle: imago)

Viele kommen mit ihren gesetzlichen Bezügen nicht über die Runden. Immer mehr Senioren müssten nebenbei arbeiten, sagt Achim Backendorf vom Sozialverband VdK in Berlin. Sei es als Pförtner, Garderobiere oder Zeitungsausträger. Andere wollen sich noch nicht aufs Altenteil zurückziehen und wenigstens in Teilzeit weiterarbeiten. Aber Vorsicht: Wer als Altersrentner unter 65 Jahren einen Nebenjob annimmt, sollte sich vorher über Höchstverdienstgrenzen schlau machen. Sonst wird wegen ein paar Euro extra im Monat die gesetzliche Rente empfindlich gekürzt. Bei lukrativem Zubrot wird sie schlimmstenfalls ganz gestrichen, wie Renate Thiemann von der Deutschen Rentenversicherung in Berlin erklärt. Ab 65 Jahren können Rentner soviel hinzuverdienen, wie sie wollen.

400-Euro-Grenze darf zweimal überschritten werden

Unwissenheit schützt nicht vor finanziellem Schaden. Vorsicht ist immer angebracht, wenn es um vorgezogene Renten geht, so Thiemann. Frührentner unter 65 Jahren dürfen die Zuverdienstgrenze von derzeit 400 Euro brutto im Monat nicht überschreiten, außer zwei Mal im Jahr. Dann darf maximal gedoppelt werden, bis zu jeweils 800 Euro. Damit können Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld abgedeckt werden. Wer die Grenze einhält, muss keine Rentenabzüge fürchten. Jeder Euro drüber wirkt sich aber "rentenschädlich" aus. Wer beispielsweise nur 20 Euro mehr verdient als erlaubt, muss eine pauschale Kürzung in Kauf nehmen, mindestens um ein Drittel. Die Vollrente wird dann nur noch als Teilrente ausgezahlt, betont Expertin Thiemann. Aus einem Rentenbetrag von 1200 Euro kann schnell nur noch eine Zwei-Drittel-Rente von 800 Euro werden. Oder eine halbe Rente oder ein Ein-Drittel-Betrag, je nach Zusatzverdienst.

Wer seinen Irrtum bemerkt und wieder unter die 400-Euro-Grenze will, weil sich das bisschen Extra-Geld als Bumerang erweist, muss aktiv werden und innerhalb von drei Kalendermonaten einen Antrag stellen. Wer einen Nebenverdienst an Land ziehen könnte, der regelmäßig über dem Zuverdienst-Limit liegt, sollte sich von einem Rentenberater berechnen lassen, ob das Einhalten der Höchstgrenze unterm Strich nicht doch günstiger käme, empfiehlt Rentenexpertin Thiemann.

Individuelle Limits im Rentenbescheid

Auch Frührentner unter 65, die aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf aufgeben mussten und deswegen eine so genannte Erwerbsminderungsrente bekommen, dürfen dazuverdienen. Bei voller Erwerbsminderung darf das Zubrot allerdings auch nicht über 400 Euro liegen. Bei teilweiser Minderung gibt es persönliche Limits. Das richtet sich nach dem Einkommen der letzten drei Jahre vor der Rente und ist im Rentenbescheid ausgewiesen. Wird ein individuelles Limit überschritten, kann die Rente bis auf ein Viertel des Vollbetrags gekürzt werden. Schlimmstenfalls wird sie komplett gestrichen. Denn dann bewies der Renter, dass er doch noch arbeiten kann.

Die Regelungen sind in diesem Bereich recht komplex. Wer eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bekommt, kann beispielsweise in der Regel nur noch weniger als sechs, aber mindestens drei Stunden täglich arbeiten. Betroffene sollten sich am besten bis auf den Cent vorrechnen lassen, wie viel sie dazuverdienen dürfen, raten die Experten der Deutschen Rentenversicherung. Professioneller Rat sei wichtig, um keine Einbußen zu erleiden. Unter der kostenlosen Hotline 0800-10004800 bietet die Deutsche Rentenversicherung telefonischen Rat. Auf der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de sind weitere Informationen sowie die Adressen der bundesweit ehrenamtlich tätigen Versichertenberater zu bekommen.

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Erst ab 65 unbegrenzter Hinzuverdienst möglich

Erst ab 65 dürfen Ruheständler unbegrenzt dazuverdienen, so viel sie können oder wollen. Das Zubrot - ob als Mini-Job oder sozialversicherungspflichtiges Einkommen - schmälert nicht die Höhe der eigenen Rente. Die Nebenbeschäftigung muss auch nicht dem Rentenversicherungsträger gemeldet werden. Dann heißt es aber an den Fiskus denken, betont Marlies Spargen vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL). Was obendrauf verdient wird, muss in der Regel versteuert werden.


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Quelle: t-online.de , dapd

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Kommentare (57)

zum Forum

Thema: "Rente: Frührentner müssen beim Nebenjob aufpassen"

Webranth schrieb: am 20. November 2010 um 12:20:13
(0) (0) Pensionen
An alle Beamten: Vergleichen Sie bitte Ihre Pension mit der Rente eines Angestellten für eine Tätigkeit gleicher Wertigkeit (Bsp.
BAT IIa und A13). Die Pension beträgt ca. 70% (um € 3000.-) des heutigen Nettogehaltes, die des Renters erreicht maximal ca. €1800.-. Zusätzlich erhält der Beamte ein 13tes Monatsgehalt und einen Zuschuss zu seiner privaten KV von 70%, der Angestellte nur 50%. Hat der Angestellte privat vorgesorgt muss er von einer Zusatzrente ca. 19´% abführen, also 0% Zuschuss.
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Enzensberger schrieb: am 20. September 2010 um 17:56:44
(0) (0) Thema verfehlt
In dem Bericht geht es darum, dass einem Rentner nichts abgezogen wird, wenn er dazuverdient, und was ist Euer Anliegen? Auf
Beamte zu schimpfen. Toll. Selig sind die, die nichts zu sagen haben und trotzdem ihren Mund halten.
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Simon schrieb: am 30. August 2010 um 12:28:21
(0) (2) Beamten Pensionen
Die Pensionen für Beamte/ Politiker sind mittlerweile schon Unbezahlbar für den Staat. Und es werden jeden monat mehr. Da
sind Beamte dabei die gehen schon mit 45-47 Jahren in Pension, und alles abgesegnet vom Staat. Das darf so nicht weiter gehen.
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