05.03.2008, 17:07 Uhr | dpa-AFX
Gute Nachrichten zur Rente (Illu: Gaby van Emmerich) Frührentner dürfen jetzt 400 Euro statt bisher 355 Euro monatlich dazuverdienen. Auf die zum 1. Januar 2008 rückwirkend erhöhte "Hinzuverdienstgrenze" durch den Gesetzgeber hat die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See hingewiesen. #
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Verwechslung mit Minijob-Verdienstgrenze
Die Regelung sei bisher oftmals mit der Verdienstgrenze für Minijobber verwechselt worden, die schon seit 2003 bei 400 Euro liegt. Das Problem dabei sei: Wer als Frührentner in einem Minijob mehr als 355 Euro verdiente, dem musste die Rentenversicherung die Rente kürzen. Dem sei nun abgeholfen worden.
Neue Grenze gilt auch für Erwerbminderungsrenten
Auch bei den Renten wegen voller Erwerbsminderung und wegen Erwerbsunfähigkeit sowie der Knappschaftsausgleichsleistung gelte die neue Hinzuverdienstgrenze von 400 Euro im Monat, hieß es in der Mitteilung. Wer heute schon über 65 Jahre alt ist und Rente bezieht, könne wie bisher unbegrenzt dazuverdienen, ohne dass ihm die Rente gekürzt wird, schreibt die Rentenkasse. Allerdings müssten darauf Steuern und Abgaben bezahlt werden.
dpa-AFX
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