Das Sozialgesetzbuch beinhaltet die Vorschriften zur Grundsicherung (Foto: imago)Das Leben in Deutschland ist teuer. Das bekommen besonders viele ältere Leute mit kleiner Rente oder Menschen mit geringem Einkommen zu spüren. Damit niemand in Armut leben muss, gibt es die sogenannte Grundsicherung. Doch wer hat Anspruch darauf? # Altersvorsorge -Populäre Renten-Irrtümer Hintergrund - Rentenerhöhung, Anstiege & Riester-Faktor Von Bismarck bis Rürup - Die Geschichte der Rente
700 Euro monatliche Rente als Grenze
Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung haben bedürftige Menschen, die entweder 65 Jahre alt oder dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind. Bei Rentnern, die unter 700 Euro monatlich bekommen, liegt dem Rentenbescheid vorsorglich ein Antragsformular auf Grundsicherung bei. Da die Deutsche Rentenversicherung aber nicht die übrigen Vermögensverhältnisse kennt, kann nur der zuständige Sozialhilfeträger einen eventuellen Anspruch feststellen. Erster Ansprechpartner für Fragen zur Grundsicherung ist das zuständige Sozialamt.
Sozialamt entscheidet über Grundsicherung
Neben den Sozialämtern informieren und beraten die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und die Sozialverbände. Eine verbindliche Entscheidung darüber, ob dem Antragsteller Grundsicherungsleistungen zustehen, kann aber nur das zuständige Sozialamt treffen. Anspruch auf Grundsicherung besteht grundsätzlich dann, wenn der Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen oder Vermögen bestritten werden kann.
Auch Einkommen des Partners wird eingerechnet
Wie viel Grundsicherung man bekommt, hängt vom gesamten Einkommen und Vermögen und dem des Ehepartners ab. Das gilt auch für Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft und für eingetragene Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes. Als Faustregel gilt: Wenn das gesamte Einkommen unter rund 700 Euro liegt, sollte man prüfen lassen, ob ein Anspruch auf Grundsicherung besteht. Der Antrag auf Grundsicherung wird beim zuständigen Sozialamt, Bereich Grundsicherung, gestellt. Wird Grundsicherung gewährt, so beginnt diese mit dem ersten Tag des Monats, in dem der Antrag gestellt wird.