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Renten- und Lebensversicherungen: Kunden können "Nachschlag" verlangen

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Versicherungskunden können "Nachschlag" verlangen

23.11.2009, 17:09 Uhr | AP

Verjährung droht bei gekündigten Kapitallebens- und Rentenversicherungen (Foto: imago) Verjährung droht bei gekündigten Kapitallebens- und Rentenversicherungen (Foto: imago)Millionen von Deutschen können von ihrer Versicherung Geld zurückverlangen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Hamburg zu gekündigten Kapitallebens- und Rentenversicherungen, in dem Klauseln zur vorzeitigen Kündigung für ungültig erklärt werden. Sie führten dem Kunden "weder das volle Ausmaß seiner wirtschaftlichen Nachteile bei einer Kündigung oder Beitragsfreistellung vor Augen, noch wird eine Vergleichbarkeit mit anderen Angeboten, auch anderen Kapitalanlagen, erreicht", entschied das Gericht. Nach dem Urteil rät der Bund der Versicherten (BdV) den Kunden, wegen der Verjährungsfristen möglichst bald aktiv zu werden. "Man kann jetzt schon eine Rückzahlung von den Versicherern fordern", sagte BdV-Finanzexperte Florian Overbeck. Betroffen sind rund 24 Millionen Verbraucher, die ihre Verträge in den vergangenen Jahren gekündigt haben.

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Streit um Rückkaufswerte bei kurzer Laufzeit

In dem Rechtsstreit geht es darum, welche Provisionen und Gebühren ein Versicherer geltend machen darf, wenn ein Kunde einen Vertrag vorzeitig auflöst. In vielen Fällen bekommen Versicherte auch dann kein oder nur wenig Geld zurück, wenn sie mehrere tausend Euro eingezahlt haben. Oft dauert es mehrere Jahre, bis ein Kunde einen positiven Rückkaufwert erreicht, weil die Gesellschaften zu Vertragsbeginn alle anfallenden Kosten berechnen.

Endgültige Entscheidung dauert wohl noch

Verbraucherschützer Overbeck rechnet nach eigenen Worten damit, dass die Versicherer Berufung gegen das Urteil einlegen werden und erst der Bundesgerichtshof in etwa zwei Jahren eine abschließende Entscheidung fällen wird. Da jährlich etwa vier Millionen Versicherungskunden betroffen seien, gehe es insgesamt um rund zwölf Milliarden Euro seit 2001.

Frage der Verjährung offen

Versicherungskunden haben demnach recht gute Chancen, eines Tages einen größeren Teil der gezahlten Beiträge zurückzuerhalten. Wichtig sei die Frage der Verjährung. Die Gerichte müssten noch klären, ob die Frist ab der Kündigung des Versicherungsvertrags oder ab dem am Freitag gefällten Urteil gelte. In jedem Fall sollten die Betroffenen möglichst bald eine Rückzahlung fordern. Das Landgericht Hamburg folgte der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der diese Praxis nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg bereits 2005 in älteren Verträgen für ungültig erklärt hatte. Die Verbraucherschützer stellen auf ihrer Internetseite einen Musterbrief bereit, mit dem Versicherungskunden Beschwerde einlegen können.

Am Anfang nur für Provisionen gezahlt

Der "Spiegel" beschreibt den Fall eines Hamburger Geschäftsmanns, der 2002 und 2003 insgesamt 16.150 Euro in eine Lebensversicherung einzahlte. Als er den Vertrag vorzeitig kündigte, teilte ihm seine Versicherung den Angaben zufolge mit, dass er nichts zurückgezahlt bekommen sollte. Der Kunde habe über Jahre erst mal nur für Provisionen und Gebühren zahlen müssen, schrieb das Nachrichtenmagazin.

Verträge ab 2001 kommen in Frage

"Verbraucher, die seit 2001 eine Kapitallebens- oder private Rentenversicherung abgeschlossen und seither gekündigt haben, können jetzt Nachschlag auf den meist mageren Rückkaufswert fordern", erklärte die Verbraucherzentrale Hamburg. Der Bundesgerichtshof habe ähnliche, bis 2001 verwendete Klauseln bereits 2005 für ungültig erklärt. Die neuen Klauseln seien seit dem Herbst 2001 von fast allen Versicherungsunternehmen verwendeten worden. "Die Urteile haben also Grundsatzbedeutung für die gesamte Versicherungswirtschaft", erklärten die Verbraucherschützer

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Quelle: dapd , t-online.de

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