Fehler oder falsche Daten im Rentenkonto können teuer werden (Foto: imago)Fehlerhafte Angaben bei der gesetzlichen Rentenversicherung lassen Versicherte besser in jungen Jahren ändern. "Wenn man meint, das Thema Rente habe noch Zeit, kann es später schwierig werden, die notwendigen Belege für eine Korrektur oder Ergänzung des Rentenkontos zu besorgen", erklärt Rentenexperte Wolfgang Nettemann auf dem Portal ihre-vorsorge.de, einer Initiative der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in Bad Homburg. In fast jedem Versicherungsverlauf gebe es irgendwelche Lücken oder Fehler zum Beispiel durch einen Zahlendreher.
Ist der Zahlendreher etwa bei den Versicherungszeiten unterlaufen, kann der Fehler im Alter schnell finanzielle Nachteile mit sich bringen. Fehlzeiten oder falsche Daten sollten daher so schnell wie möglich aufgedeckt werden, empfiehlt der Experte von der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover. Gelegenheit dazu hat der Versicherte mit Erhalt der ersten Renteninformation, die er normalerweise mit 27 Jahren oder später bekommt. Sie enthält in der Regel den Versicherungsverlauf, in dem Ausbildungszeiten, die ersten Arbeitsjahre und die Zeiten für Kindererziehung aufgelistet sind.
Schulzeit wird auf Rente angerechnet
Das gilt für den Besuch allgemeinbildender Schulen, Fachschulen, Fachhochschulen und Hochschulen sowie für die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme ab dem 17. Geburtstag, erläutert die Deutsche Rentenversicherung Bund. Berücksichtigt werden bis zu acht Jahre. Daher sollten diese Zeiten bei einer Kontenklärung durch die Rentenversicherung, spätestens aber im Rentenantrag nachgewiesen werden. Die Anrechnungszeiten steigerten zwar nicht immer die Rente. Sie zählten aber bei der Erfüllung von Wartezeiten in der Rentenversicherung mit. Außerdem könnten die Schulzeiten zu einer besseren Bewertung von beitragsfreien Zeiten führen.
Auch Zivildienst bringt Rentenansprüche
Wer jetzt seinen Zivildienst beginnt, erwirbt dabei auch Rentenansprüche - diese sind aber je nach Dienstort unterschiedlich hoch. So zahlt der Staat Zivildienstleistenden in den neuen Bundesländern weniger Rentenbeiträge als in den alten Ländern, teilt die Deutsche Rentenversicherung Bund mit. Die Höhe der Beiträge richte sich nämlich nicht nach dem tatsächlichen Verdienst. Vielmehr würden in West oder Ost verschiedene Durchschnittseinkommen zugrunde gelegt. Der Wohnort spiele für die Berechnung keine Rolle.
Versicherungsverlauf kann jederzeit angefordert werden
Einen Versicherungsverlauf kann der Betroffene aber auch jederzeit bei seiner Rentenversicherung anfordern. Hat er einen Fehler entdeckt, muss er einen Antrag auf Kontoklärung stellen. Ein entsprechendes Formular gibt es im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de.