23.11.2010, 16:47 Uhr | dpa
Maßgeblich für das Rentensystem sind die Höhe der Renten, das gesetzliche Renteneintrittsalter und der Beitragssatz. Dies sind die drei entscheidenden Stellschrauben im umlagefinanzierten System, in dem die Beitragseinnahmen für die Rentenzahlungen umgehend wieder ausgegeben werden. Sie sollten ausbalanciert sein. Im vergangenen Jahr lagen die Einnahmen bei 239,3 Milliarden Euro, die Ausgaben bei 239,1 Milliarden Euro.
Er liegt derzeit bei 19,9 Prozent vom Bruttoeinkommen und muss von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu gleichen Teilen bezahlt werden. Wenn die Einnahmen die Ausgaben dauerhaft übersteigen und die Rücklagen mehr als 1,5 Monatsausgaben ausmachen, muss der Beitragssatz gesenkt werden. Dies zeichnet sich für 2014 ab - mit einer Ermäßigung auf 19,3 Prozent.
Für die individuelle Rente ist die Zahl der Beitragsjahre und die Höhe des jeweiligen Rentenwertes entscheidend. Dieser liegt für einen Durchschnittsverdiener im Westen bei 27,20 Euro, im Osten bei 24,13 Euro. Wer 40 Jahre den Durchschnittsbeitrag eingezahlt hat, kann also im Westen mit einer Monatsrente von derzeit 1096 Euro und im Osten von 965 Euro rechnen. Der Rentenwert wird anhand der Rentenformel berechnet, die von der Politik immer mal wieder zulasten der Ruheständler verändert wurde.
Derzeit liegt das gesetzliche Eintrittsalter für eine abschlagsfreie Rente bei 65 Jahren. Es soll zwischen 2012 und 2029 schrittweise auf 67 Jahre angehoben werden. Daraus erwartet die Rentenversicherung eine Entlastung um 0,5 Prozentpunkte für die Beitragszahler. Aufgrund steigender Lebenserwartung hat sich die Rentenbezugsdauer im Westen zwischen 1960 und 2009 von durchschnittlich 9,6 Jahren auf 16,2 Jahre verlängert. Dieser Trend dürfte sich fortsetzen. Das Renteneintrittsalter liegt aktuell bei durchschnittlich 61 Jahren.
Quelle: dpa
kornhaas schrieb:
am 29. August 2011 um 15:56:30
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pension rente
hallo mit welchem recht bekommt ein beamter 70% von seinem letzten beamtengehalt (plus zulagen)Pension, jeder arbeiter bekommt
nur den durchschnitt von seinen einbezahlten beiträgen wo er gearbeitet hat und einbezahlt hat,
dabei hat ein beamter kein cent in seine pensionskasse einbezahlt
und wird überal noch belohnt mit besseren ärzten medikamenten kuren ect.
das nennt man zwei klassengesellschaft
darum soll der arbeiter bis 67j. arbeiten damit der beamte mit 55 bi 60j in pension gehen kann
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WERNER schrieb:
am 9. Juni 2011 um 11:23:01
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Rentenbetrug
Stimme diesem Beitrag voll und ganz zu.
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Konny schrieb:
am 9. April 2011 um 15:36:50
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@Lego
Werde dieses Jahr 60 und werde das direkt nach meinem Geburtstag probieren.Habe immer gut verdient und hoffe,das es sich trotz"
Abschlägen"lohnt.Aber an die Rentenversicherungsanstalt wenden,kann nicht schaden.Die geben Auskunft.
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