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Rente auch über den Tod hinaus

Erschienen am 24. November 2009 | aktualisiert am 26. November 2009 | AP
Hinterbliebene erhalten nach dem Tod noch drei Monate die volle Rente des Verstorbenen (Foto: imago)
Hinterbliebene erhalten nach dem Tod noch drei Monate die volle Rente des Verstorbenen (Foto: imago) Vergrößern
Nach dem Tod eines Ehepartners zahlt die Deutsche Rentenversicherung die Rente des Verstorbenen noch drei Monate in voller Höhe an den Hinterbliebenen. Diese drei Monatsrenten stehen dem Partner in jedem Fall ungekürzt zu, wie die Zeitschrift "Finanztest" der Stiftung Warentest berichtet.

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Sterbevierteljahr auf einmal ausgezahlt

Wer das so genannte Sterbevierteljahr innerhalb eines Monats nach dem Todesfall bei der Post beantragt, bekommt die drei Renten auf einmal überwiesen. Ab dem vierten Monat folgt dann die eigentliche Witwen- oder Witwerrente. Sie beträgt entweder 25 oder 55 Prozent der Rente des Verstorbenen.

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Rente kann reduziert werden

Für den höheren Betrag muss die Witwe das 47. Lebensjahr vollendet haben, erwerbsgemindert sein oder ein minderjähriges Kind erziehen, das Anspruch auf Waisenrente hat. Die Rente kann reduziert werden, wenn das eigene Einkommen der Witwe die Freigrenze von 701,18 Euro (Ostdeutschland: 616,18 Euro) übersteigt. Die Regelungen gelten auch für Witwer sowie hinterbliebene Partner in eingetragenen Lebensgemeinschaften.

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Quelle: apn
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