26.11.2009, 17:20 Uhr | AP
Hinterbliebene erhalten nach dem Tod noch drei Monate die volle Rente des Verstorbenen (Foto: imago)Nach dem Tod eines Ehepartners zahlt die Deutsche Rentenversicherung die Rente des Verstorbenen noch drei Monate in voller Höhe an den Hinterbliebenen. Diese drei Monatsrenten stehen dem Partner in jedem Fall ungekürzt zu, wie die Zeitschrift "Finanztest" der Stiftung Warentest berichtet.
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Quelle: dapd
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