27.11.2009, 17:43 Uhr | dpa tmn
Riesterrenten können vererbt werden (Foto: imago)Riester-Rentenversicherungen lassen sich meist nur vererben, wenn Zusatzklauseln im Vertrag das vorsehen. Vor allem Familien sollten deshalb eine Rentengarantie abschließen. Das rät die Initiative "Altersvorsorge macht Schule". Dadurch sinke zwar meist die Rentenhöhe. Dafür erhielten aber der Ehepartner, die Kinder oder andere Bezugsberechtigte bis zum Ende der Garantiezeit die Leistungen weiter. Sinnvoll sei es außerdem, zusätzlich eine Hinterbliebenenrente zu vereinbaren.
Altersvorsorge - Populäre Renten-Irrtümer
Schritt für Schritt erklärt - Die Riesterrente
Quelle: dpa-tmn , t-online.de
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